Auszug - Schwimmhallen auch während der Öffnung der Sommerbäder für öffentliches Schwimmen weiter betreiben  

 
 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Sport
TOP: Ö 6.2
Gremium: Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schwimmhalle
Ort: Zingster Straße 16, 13051 Berlin
DS/1714/VI Schwimmhallen auch während der Öffnung der Sommerbäder für öffentliches Schwimmen weiter betreiben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Diese Drucksache wurde ausführlich mit den Vertretern der Bäder Betriebe beraten

Diese Drucksache wurde ausführlich mit den Vertretern der Bäder Betriebe beraten. Einige Freibäder werden im Sommer verpachtet. Für die selbst verwalteten Freibäder wurden früher ca. 180 Personen zusätzlich eingestellt, dieses Geld steht nicht mehr zur Verfügung. Hauptaufgabe in den Freibädern ist die Sicherung des Ablaufes durch ausreichend Wachschutz. Das Personal aus den Schwimmhallen wird in den Freibädern eingesetzt. Eine Schließzeit ist von mindestens 4 Wochen vorgesehen, die unbedingt zur Leerung und Säuberung der Becken benötigt wird.

Ziel ist auch, die Preise stabil zu halten.

 

Der DS wird in folgender geänderter Form zugestimmt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Schwimmhallen für das öffentliche Schwimmen auch während der Öffnung der Sommerbäder weiter betrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

 

 
 

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