Drucksache - DS/1714/VI  

 
 
Betreff: Schwimmhallen auch während der Öffnung der Sommerbäder für öffentliches Schwimmen weiter betreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Sport Entscheidung
01.09.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Sport PDF-Dokument
Schreiben BA v. 22.11.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage Schreiben BA v. 22.11.2010 Brief an StS Härtel PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie der BVV im Zwischenbericht am 17.11.2010 berichtet, hat sich das Bezirksamt mit einem Schreiben an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und sich dort für das Anliegen der Drucksache eingesetzt. Es hat in diesem Zusammenhang konkret darum gebeten, dass sich die Senatsverwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde der Berliner Bäderbetriebe im Sinne der Drucksache für eine Öffnung der Schwimmhallen auch während der Sommerzeit einsetzt.

Die Antwort des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt nunmehr vor (s. Anlage).

 

Danach sieht dieser aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus leider keine Möglichkeit, dem Anliegen der Drucksache generell zu entsprechen. Im Einzelfall prüfen die Berliner Bäderbetriebe jedoch jährlich erneut, ob standortbezogen die Schließzeiten von Hallen­bädern für öffentliches Schwimmen möglichst kurz gehalten werden könnten.

 

Eine flexible Reaktion bezüglich der Öffnung von Hallenbädern bei schlechten Witterungs­bedingungen während der Sommerperiode sei aus technischen Gründen nur in soge­nannten Kombibädern möglich.

 

 
 

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