Drucksache - DS/1714/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie der BVV im Zwischenbericht am 17.11.2010 berichtet, hat sich das Bezirksamt mit einem Schreiben an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und sich dort für das Anliegen der Drucksache eingesetzt. Es hat in diesem Zusammenhang konkret darum gebeten, dass sich die Senatsverwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde der Berliner Bäderbetriebe im Sinne der Drucksache für eine Öffnung der Schwimmhallen auch während der Sommerzeit einsetzt. Die Antwort des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt nunmehr vor (s. Anlage).
Danach sieht dieser aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus leider keine Möglichkeit, dem Anliegen der Drucksache generell zu entsprechen. Im Einzelfall prüfen die Berliner Bäderbetriebe jedoch jährlich erneut, ob standortbezogen die Schließzeiten von Hallenbädern für öffentliches Schwimmen möglichst kurz gehalten werden könnten.
Eine flexible Reaktion bezüglich der Öffnung von Hallenbädern bei schlechten Witterungsbedingungen während der Sommerperiode sei aus technischen Gründen nur in sogenannten Kombibädern möglich.
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