Auszug - Gerechte Verteilung von Zuwendungen für Freie Träger  

 
 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 5.25
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 20.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/1843/V Gerechte Verteilung von Zuwendungen für Freie Träger
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag Herr Heinisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Überweisung in den Jugendhilfeausschuss

Antrag Herr Heinisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Überweisung in den Jugendhilfeausschuss.

Der Antrag wurde mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung (Abschlussbericht) zu den Drucksachen DS/1843/V, DS/0142/VI und DS/0237/VI wurde mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

 

Beschluss:

Verfahren:

1.            Die Vergabe finanzieller, bezirklicher Mittel ab 2008 wird unter Beachtung der Datengrundlage aus dem jeweils gültigen Sozialstrukturatlas, den Stadtteilprofilen, den Stadtteilporträts und den von der BVV beschlossenen Stadtteilentwicklungszielen erfolgen.

2.            Sie wird (sich jährlich wiederholend) innerhalb eines Kreislaufs erfolgen, der in der Anlage 2 dargestellt ist.

3.            Als Grundlage für eine Antragsbearbeitung von Anträgen auf finanzielle Förderung sind für die jeweiligen Ämter einheitliche Fachkriterien definiert worden, die auch die besonders zu würdigenden Kriterien der verschiedenen Ämter (insbesondere das Kulturamt, das Jugendamt und das Sozialamt) beinhalten. Hierzu wird ein Bewertungs­schema, welches in der Anlage 3 dargestellt ist, verwendet.

·         Alle Indikatoren und Bewertungsraster sind Hilfsmittel für die Entscheidungs­vorbereitung innerhalb der Bezirksverwaltung Lichtenberg; Entscheidungen über Zuwendungsbescheide und Leistungsverträge werden von den jeweiligen Ämtern eigenverantwortlich getroffen.

4.            Der bereits in der von der BVV beschlossenen bezirklichen Gemeinwesen­entwicklungskonzeption unter Pkt. 2.4.3  grob beschriebene Wirksamkeitsdialog, der in der beigefügten Anlage 4 konkret dargestellt wird, ist damit untersetzt und ab dem Jahr 2008 umzusetzen.

            Der Wirksamkeitsdialog umfasst ein Berichtswesen, die Dialogebene incl. der Evaluation sowie die Ergebnissicherung.

Der Wirksamkeitsdialog wird jährlich wiederkehrend durch eine Berichterstattung an das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung beendet.

·               Das Berichtswesen umfasst eine statistische Erfassung und Auswertung, einen ausformulierten Sachbericht sowie einen (analog dem Bewertungsschema – Anlage 3) Bewertungsbogen. Es wird eine Bewertungsgliederung in die Bereiche Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität vorgenommen. Das Berichtswesen wird durch die Bezirksverwaltung aufgrund der Erkenntnisse des Vorjahres lfd. weiterentwickelt.

·               Die Evaluation, deren Grundlage das Berichtswesen ist, wird von Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung (der beteiligten Ämter) durchgeführt. Hierzu sind entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.

           

 

 
 

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