Auszug - Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums
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Die anwesenden Gäste erhielten im Ausschuss Rederecht. Die Fraktion der Linkspartei.PDS brachte einen
Änderungsantrag ein. Nach lebhafter Diskussion dieses Antrages wurde von der SPD-Fraktion
Verschiebung der Drucksache in den Monat März beantragt. Abstimmungsergebnis: 1 JA 6
Nein 1 Enthaltung Beschlussempfehlung : Bürgerbegehren zum Erhalt des Coppi – Gymnasiums Der Ausschuss Bildung und Sport empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1686 /V Begründung: Das Bürgerbegehren ist ein offenes Verfahren, d.h. im
Vorfeld einer Entscheidung bleibt die gültige Beschlusslage bestehen und damit
auch die für das Verwaltungshandeln entscheidende Grundlage. Die Verwaltung darf nicht durch eine spekulative
Ergebnisvorwegnahme des Bürgerbegehrens instrumentalisiert werden. Damit macht der Ausschuss Bildung und Sport deutlich, dass
er das Bürgerbegehren als solches in den entsprechenden demokratischen und
rechtlichen Rahmen einordnet. Abstimmungsergebnis: 5Ja 2
Nein 1 Enthaltung |
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