Drucksache - DS/1686/V
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der DS /1686 /V. Begründung: Das Bürgerbegehren ist ein offenes Verfahren, d.h. im
Vorfeld einer Entscheidung bleibt die gültige Beschlusslage bestehen und damit
auch die für das Verwaltungshandeln entscheidende Grundlage. Die Verwaltung darf nicht durch eine spekulative
Ergebnisvorwegnahme des Bürgerbegehrens instrumentalisiert werden. Damit macht der Ausschuss Bildung und Sport deutlich, dass
er das Bürgerbegehren als solches in den entsprechenden demokratischen und
rechtlichen Rahmen einordnet. Text
des Ursprungsantrages: Das
Bezirksamt wird ersucht bereits vor der Feststellung des Zustandekommens des
Bürgerbegehrens zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums weder eine dem Begehren
entgegenstehende Entscheidung zu treffen noch mit dem Vollzug einer solchen
Entscheidung zu beginnen. Abstimmungsergebnis: JA
: 5 Nein: 2 Enthaltung: 1 |
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