Auszug - Umgang mit dem Vermögen bei Auflösung des Eigenbetriebes
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Die Dringliche Beschlussempfehlung
wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht folgende Position in der Projektleitung
Kitaeigenbetrieb zu vertreten: Bei Auflösung des Eigenbetriebes wird das verbleibende Vermögen
des Eigenbetriebes auf die drei beteiligten Bezirke aufgeteilt, und zwar im
Verhältnis der Plätze, welche in den jeweiligen Bezirken im Durchschnitt des
letzten vollständigen Haushaltsjahres betrieben wurden. |
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