Drucksache - DS/1556/V
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Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Das
Bezirksamt wird ersucht folgende Position in der Projektleitung
Kitaeigenbetrieb zu vertreten: Bei
Auflösung des Eigenbetriebes wird das verbleibende Vermögen des Eigenbetriebes
auf die drei beteiligten Bezirke aufgeteilt, und zwar im Verhältnis der Plätze,
welche in den jeweiligen Bezirken im Durchschnitt des letzten vollständigen
Haushaltsjahres betrieben wurden. Begründung: Eine klare
Regelung in Umgang mit dem Vermögen bei Auflösung des Eigenbetriebes hält der
JHA Lichtenberg für dringend geboten. Begründung
der Dringlichkeit: Sonder-BVV
zum Thema Eigenbetrieb.
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