Auszug - Umlegung möglicher Verluste des Eigenbetriebes
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Die Dringliche Beschlussempfehlung
wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht folgende Position in der Projektleitung
Kitaeigenbetrieb zu vertreten: Ein
Betriebsverlust wird auf die am Eigenbetrieb beteiligten Bezirke auf der
Grundlage der jeweils am 1. Oktober des maßgeblichen Wirtschaftsjahres belegten
Kita Plätze umgelegt. Soweit der Betriebsverlust auf alleinige Entscheidungen
eines beteiligten Bezirkes ohne Zustimmung des Verwaltungsrates zurückzuführen
ist, wird der Betriebsverlust insoweit von dem beteiligten Bezirk ausgeglichen. |
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