Drucksache - DS/1555/V
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Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Das
Bezirksamt wird ersucht folgende Position in der Projektleitung
Kitaeigenbetrieb zu vertreten: Ein
Betriebsverlust wird auf die am Eigenbetrieb beteiligten Bezirke auf der
Grundlage der jeweils am 1. Oktober des maßgeblichen Wirtschaftsjahres belegten
Kita Plätze umgelegt. Soweit der Betriebsverlust auf alleinige Entscheidungen
eines beteiligten Bezirkes ohne Zustimmung des Verwaltungsrates zurückzuführen
ist, wird der Betriebsverlust insoweit von dem beteiligten Bezirk ausgeglichen. Begründung: Eine klare
Regelung zum Umgang mit den Defiziten im Eigenbetrieb hält der JHA Lichtenberg
für dringend geboten. Hier sollte nach Möglichkeit das Verursacherprinzip
gelten. Begründung
der Dringlichkeit: Sonder-BVV
zum Thema Eigenbetrieb.
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