25.03.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 13.3 - überwiesen
21.04.2010 - Soziales/Mieterinteressen
Ö 6.1 - erledigt
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt
(Abstimmungsergebnis: 2 – 7 – 2)
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen wurde abgelehnt (Abstimmungsergebnis: 2 – 7 – 2)
Der Antrag wurde punktweise abgestimmt und
erhielt im Punkt 3 eine geänderte Fassung. Mehrheitlich wird dem federführenden
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltung empfohlen, den Antrag in geänderter
Form in die BVV einzubringen.
Es liegt ein Vorschlag des Ausschusses für
Soziales/Mieterinteressen für eine Beschlussempfehlung vor. Dessen Vorsitzende
hält eine gemeinsame Sitzung von Haushalts- und Sozialausschuss zwecks Anhörung
– wie von Herrn Grunst mit Schreiben vom 21.04.10 vorgeschlagen –
nicht mehr für erforderlich.
Die DS wird umfänglich und kontrovers diskutiert. Herr
Heinisch schlägt folgenden Alternativtext vor: …“dafür einzusetzen,
dass im Land Berlin Regeln nach dem Beispiel des VENRO-Verhaltenskodexes bei
Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung … verbindlich werden.“
Während der weiteren Diskussion äußert Herr Grunst die
Besorgnis der Befangenheit bei Herrn Heinisch und beantragt dies durch den
Ausschuss feststellen zu lassen. Herr Heinisch betrachtet sich als nicht
befangen. Der Ausschussvorsitzende Herr Becker erinnert daran, dass im Falle
der Befangenheit bereits die Teilnahme an der Aussprache nicht zulässig ist und
Herr Grunst bereits bei Aufruf dieses TOP Herrn Heinischs Befangenheit hätte
ansprechen müssen.
Herr Grunst beantragt nunmehr die Unterbrechung der
Behandlung des TOP und Bitte an Vorstand der BVV und Rechtsamtum Stellungnahme, ob bei Herrn Heinisch in
diesem Falle Befangenheit vorliegt. Darüber wird abgestimmt: 7 / 1 / 4.
Die Bürgermeisterin wird unverzüglich die Bitte an das
Rechtsamt weiterleiten.
Ausschussvorsitzender, Hr. Becker, nochmals zum bisherigen Bearbeitungsstand der Drucksache. Die Fraktion DIE LINKE. bringt als Tischvorlage einen neuen Text der DS/1645/VI ein. Fr. Appelhagen beantragt neuen Text der Fraktion DIE LINKE noch mal in alle Fraktionen zu geben.
Daraus folgend Vertagung der DS beantragt. Abschließende Behandlung für die AS-Sitzung Dezember vorgesehen.
Ein Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE
Ein Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. liegt dem AS Haushalt vor. Diskussion. Änderungsvorschläge von Fr. Appelhagen und Fr. Kitzmann werden beraten und verändernd aufgenommen. Geänderte Fassung:
Das BA wird ersucht sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Regeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.
Darüber hinaus wird das BA ersucht in die weitere Debatte um die Transparenz bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin folgende weitere Kriterien einzubringen:
1.Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer. Dies soll erst ab einer gewissen Größe des Trägers gelten, die z. B. anhand eines Mindest-Umsatzes festgelegt werden kann.
2.Unterstützung der Bildung einer Beschäftigtenvertretung.
3.Mindestens Tarifentlohnung bzw. Mindestentlohnung der Beschäftigten.
Zur Einhaltung der Kriterien (besonders Punkt 3) muss der Zuwendungs-/Entgeltgeber den Zuwendungs-/Entgeltnehmer auch finanziell dazu in die Lage versetzen.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0, einstimmig
16.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Regeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht in die weitere Debatte um die Transparenz bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin folgende weitere Kriterien einzubringen:
1.Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer. Dies soll erst ab einer gewissen Größe des Trägers gelten, die z. B. anhand eines Mindest-Umsatzes festgelegt werden kann.
2.Unterstützung der Bildung einer Beschäftigtenvertretung.
3.Mindestens Tarifentlohnung bzw. Mindestentlohnung der Beschäftigten.
1.Zur Einhaltung der Kriterien (besonders Punkt 3) muss der Zuwendungs-/Entgeltgeber den Zuwendungs-/Entgeltnehmer auch finanziell dazu in die Lage versetzen.