Tagesordnung - 42. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 42. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr
Gremium: Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr
Datum: Di, 12.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Bürgeranfragen/Bürgerprobleme      
Ö 4  
Vorstelllung von Bau- und Planungsvorhaben      
Ö 5  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 6     Überwiesene und eingereichte Drucksachen (Da bei Erstellung der Einladung noch kein Protokoll vorlag und meine Aufzeichnungen keine klaren Aussagen machen, stehen die DS/1421, 1449 und 1454 hier noch mal. Über den Umgang mit ihnen ist bei Beschluss der TO zu entscheiden.)      
Ö 6.1  
Radwege-Mängelmeldungen über das Internet (allein beratend) - zusammen mit:  
Enthält Anlagen
DS/1421/VI  
Ö 6.1.1  
Einrichtung von Fahrradstraßen in Karlshorst und dem Thema Radverkehr nach der Radverkehrskonferenz  
Enthält Anlagen
DS/1074/VI  
Ö 6.2  
Endlich Verkehrsberuhigung in der Victoriastadt (federführend) - sofern Zuarbeit von Umwelt/Gesundheit vorliegt  
Enthält Anlagen
DS/1449/VI  
Ö 6.3  
TVN in die Bereichsentwicklungsplanung aufnehmen (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1454/VI  
Ö 6.4  
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Straßenraum (mit beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1423/VI  
Ö 6.5  
Bebauungsplan 11-28 Arbeitstitel: Hansastraße 203 Verfahrensstand: öffentliche Auslegung (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1476/VI  
    26.11.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 8.1 - überwiesen
   

 

   
    12.01.2010 - Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr
    Ö 6.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Hr. Güttler-Lindemann: Vorstellung der Hintergründe

Abstimmung 13 / 0 / 0, DS wird der BVV zur Zustimmung empfohlen

   
    25.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 8.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 11-28

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

Vom          2010

 

 

     Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 6 Absatz 5 des Geset­zes zur Ausführung des Bauge­setz­buchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird ver­ord­net:

 

 

§ 1

 

     Der Bebauungsplan 11-28 vom 29. Juli 2009 für das Gelände der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Hansastraße und Straße 250 (Bezirk Pankow), einschließlich des Grundstücks Hansastraße 203, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, wird festge­setzt.

 

 

§ 2

 

     Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Ab­tei­lung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeich­nun­gen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Lichtenberg von Ber­lin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Woh­nungsauf­sichtsamt, kostenfrei eingesehen werden.

 

 

§ 3

 

     Auf die Vorschriften über

 

1.   die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

 

2.   das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Gel­tend­machung (§ 44 Absatz 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 

§ 4

 

     (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.      eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vor­schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs­plans,

 

3.      nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

4.      eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Ö 6.6  
Direktverbindung vom Rathaus Lichtenberg nach Hohenschönhausen (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1488/VI  
Ö 6.7  
Wartehäuschen dem veränderten Verlauf der Bus-Linie anpassen (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1496/VI  
Ö 6.8  
Park "Zum alten Schulgarten" auch für die Bewohner des Weitlingkiezes erreichbar machen (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1499/VI  
Ö 6.9  
Erreichbarkeit der Beratungsstelle für Schwerstkranke und Menschen mit Behinderungen verbessern (mit beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1501/VI  
Ö 6.10  
Bau einer Bürgerbrücke über das Ostkreuz (allein beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1513/VI  
Ö 6.11  
Mehr öffentliche Toiletten in Lichtenberg (mit beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1532/VI  
Ö 6.12  
Bebauungspläne online kommentieren (mit beratend)  
Enthält Anlagen
DS/1538/VI  
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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