Drucksache - DS/1538/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Alle förmlich festgesetzten Bebauungspläne im Bezirk Berlin-Lichtenberg befinden sich zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Internetseite des Bezirksamtes. Für die gemäß § 3 BauGB durchgeführte frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 11-47 „Karlshorst-West“ wurde im März/April 2010 erstmalig auch die Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf über das Internet ermöglicht. Inzwischen verfährt das Bezirksamt bei einem weiteren Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan 11-46 VE „Fachmarktzentrum Frankfurter Allee“) in gleicher Weise. Das soll zukünftig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Standard bei der Durchführung von Bebauungsplanverfahren sein. Aufgrund der Risiken, die sich aus
der elektronischen Nachrichtenübermittlung ergeben und die vom Amt nicht
übernommen werden können, werden die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin
gebeten, ihre Anregungen in den amtlichen Posteingang zu geben. Grundsätzlich
steht es aber allen interessierten Internetnutzern frei, sich über die
angegebene E-Mail-Adresse zu äußern. Selbstverständlich werden diese
Äußerungen, wie bisher auch, in die Abwägung aller Belange einbezogen. In seiner die Annahme des Antrages befürwortenden Stellungnahme hat der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr bereits auf den Hinweis Wert gelegt, dass eine Kommunikation mit den Einreichenden im Sinne eines Online-Dialogs durch das Bezirksamt aus personellen und zeitlichen Gründen nicht leistbar ist. Individuelle Erläuterungen können daher nur am Auslegungsort der jeweiligen Bebauungsplanentwürfe zu den angegeben Dienstzeiten gegeben werden. |
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