Drucksache - DS/1513/VI  

 
 
Betreff: Bau einer Bürgerbrücke über das Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.01.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z.Ktn.Ba, Zwb. PDF-Dokument
BA Vorlage 202 2010-2 Anlage  
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/1513/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht,

das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg bei seinen Bemühungen zu unterstützen, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin sowie der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass die westlich gelegene Fußgängerbrücke, die von der Markgrafenstraße im Süden und von der Bahnhofstraße im Norden den Zugang zu den beiden Bahnsteigen der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 ermöglicht und dadurch ein verbindendes Glied zwischen diesen beiden Ortsteilen schafft, im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofes Ostkreuz so ausgebaut wird, dass sie für FußgängerInnen, Menschen mit Behinderungen ohne und mit Rollstuhl, RollatornutzerInnen, Kinderwagen sowie RadfahrerInnen genutzt werden kann, was den Einbau von Aufzügen resp. die Ergänzung durch Rampen erfordert.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2009 hatte SenStadt u.a. Folgendes mitgeteilt:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt bereits das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und ist an den Abstimmungen und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Prüfung von Lösungsmöglichkeiten beteiligt. Derzeit erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kostenschätzung für verschiedene in Erwägung gezogene Lösungsvarianten als Voraussetzung für die Durchführung einer erforderlichen Nutzen-Kosten-Betrachtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Denn ohne ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann keine Entscheidung über den Bau dieser Brücke getroffen werden. Gleichzeitig prüfen wir  derzeit eine mögliche Kostenbeteilung an den Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit. 

 

 

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde unter folgendem Titel durchgeführt:

 

Herstellung einer behindertengerechten Brücke zur westlichen Erschließung des

Bahnhofs Ostkreuz

 

Erstellung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung

 

Auftraggeber:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Referat VII B – VII B 1

Am Köllnischen Park 3

10179 Berlin

 

Der Abschlussbericht liegt nun vor. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass mehrere Brückenvarianten geprüft wurden, von denen keine eine Wirtschaftlichkeit aufweisen kann.

 

Zitat:

Insgesamt ergibt sich für keine der zu untersuchenden Varianten ein Ergebnis, aus dem sich eine Bauwürdigkeit ableiten ließe. Diese Feststellung gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass nicht selten seitens der Rechnungshöfe erst ein Nutzen-Kosten-Quotient von ca. drei eine Bauwürdigkeit hinreichend abgesichert begründet.

 

 

 
 

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