Drucksache - DS/1513/VI
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Das Bezirksamt wurde ersucht, das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg bei seinen Bemühungen zu unterstützen, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin sowie der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass die westlich gelegene Fußgängerbrücke, die von der Markgrafenstraße im Süden und von der Bahnhofstraße im Norden den Zugang zu den beiden Bahnsteigen der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 ermöglicht und dadurch ein verbindendes Glied zwischen diesen beiden Ortsteilen schafft, im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofes Ostkreuz so ausgebaut wird, dass sie für FußgängerInnen, Menschen mit Behinderungen ohne und mit Rollstuhl, RollatornutzerInnen, Kinderwagen sowie RadfahrerInnen genutzt werden kann, was den Einbau von Aufzügen resp. die Ergänzung durch Rampen erfordert.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit Schreiben vom 30.04.2009 hatte SenStadt u.a. Folgendes mitgeteilt:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt bereits das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und ist an den Abstimmungen und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Prüfung von Lösungsmöglichkeiten beteiligt. Derzeit erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kostenschätzung für verschiedene in Erwägung gezogene Lösungsvarianten als Voraussetzung für die Durchführung einer erforderlichen Nutzen-Kosten-Betrachtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Denn ohne ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann keine Entscheidung über den Bau dieser Brücke getroffen werden. Gleichzeitig prüfen wir derzeit eine mögliche Kostenbeteilung an den Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde unter folgendem Titel durchgeführt:
Herstellung einer behindertengerechten Brücke zur westlichen Erschließung des Bahnhofs Ostkreuz
Erstellung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung
Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Referat VII B – VII B 1 Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin
Der Abschlussbericht liegt nun vor. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass mehrere Brückenvarianten geprüft wurden, von denen keine eine Wirtschaftlichkeit aufweisen kann.
Zitat: Insgesamt ergibt sich für keine der zu untersuchenden Varianten ein Ergebnis, aus dem sich eine Bauwürdigkeit ableiten ließe. Diese Feststellung gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass nicht selten seitens der Rechnungshöfe erst ein Nutzen-Kosten-Quotient von ca. drei eine Bauwürdigkeit hinreichend abgesichert begründet.
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