Drucksache - DS/1647-08/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Einfügung § 27 Absatz 10 Satz 2: Zusatzfragen müssen sich aus der Antwort des Bezirksamtes ergeben.
Begründung: Klarstellung, dass Zusatzfragen nicht der Umgehung der Geschäftsordnung, also der Maximierung der zulässigen Zahl der Fragen dienen sollen.
BüTra 02.07.2015 Die Antragstellerin übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion der SPD.
§ 27 Abs. 3 neu Satz 3: Zusatzfragen dürfen nicht schriftlich eingereicht werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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