Drucksache - DS/0522-06/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die vorhandenen Lärmgutachten zu überprüfen und eine Gesamtlärmbetrachtung vorzunehmen.
Begründung
Die vorhandenen Lärmgutachten betrachten die verschiedenen Lärmarten nur getrennt. Obwohl hier schon bei den einzelnen Lärmarten die Schwelle zu Gesundheitsgefährdung überschritten wird, zeigt doch erst eine Gesamtbetrachtung das gesamte Ausmaß, das bei den Betroffenen ankommt, die Addition aus Straßen-, Schienen-, Sport- und Gewerbelärm.
Die vorhandenen Lärmgutachten enthalten methodische Fehler: · Die Höhenlage des Projekts wird nicht berücksichtigt. Die Behauptung auf Seite 21 der Abwägung: „Grundlage des Lärmgutachtens sind alle vorhandenen Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch topographische Verhältnisse sowie Reflexionen des Gebäudes. Alle Rahmenbedingungen sind bei den Berechnungen berücksichtigt worden..“ ist schlicht falsch. Die Lärmgutachten (ebenso alle anderen Gutachten) gehen davon aus,. dass es keine Höhenstufe zwischen Yorckstraße und Parkplatz gibt. · Die Neigung der Zufahrten liegt über 4%. Dies ist nicht in die Berechnungen eingegangen. · Der angenommene Schallleistungspegel für LKW-Fahrgeräusche wurden niedriger angenommen als üblich, 60 statt 63 db. · Bei der Betrachtung des Sportlärms wurde der Beachvolleyball nicht berücksichtigt.
In der Abwägung auf Seite 154 heißt es dazu: Die Geräuschimmissionen der Beachvolleyball-Felder waren nach Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ebenfalls bisher nicht zu untersuchen. Es war davon auszugehen, dass dort keine relevanten Geräusche entstehen.
Es sind 30 Beachvolleyballspielfelder, die im Sommer bis in die Nacht hinein bespielt werden. Die Annahme des Stadtplanungsamtes, dass dies keine Geräusche verursacht, ist völlig realitätsfremd.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 20.02.2013
Zurückgezogen. |
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