Drucksache - DS/0085-19/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Hinter den Absatz 2 „ ... – insbesondere geänderter Festsetzungen der einzelnen Teilsummen der Globalzuweisung erforderlich ist.“ wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:
„Vom Bezirksamt geplante Sperren oder Einschränkungen der Haushaltswirtschaft, die unmittelbar und mittelbar die Hauptgruppe 4 sowie den Titel 4720/52110 betreffen, sind der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.“
PHI 15.03.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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