Drucksache - DS/0085-10/IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Begründung: Die BVV hat das Recht zur Beschlussfassung über den Haushalt. Das sollte auch für die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben nach Beschlussfassung über den Haushaltsplan gelten.
PHI 15.03.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin