Auszug - Die Geschäftsordnung der BVV; hier § 43 Abs. 6 und 7, Beratung der Gegenstände auf der Tagesordnung
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Die Fraktion der SPD legt einen Ersetzungsantrag vor, der im Ausschuss keine Zustimmung findet und nach Beratung zurückgezogen wird.
Die Antragstellerin übernimmt zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE:
(6a) Wurde ein Beratungsgegenstand zuvor in der BVV behandelt, so kann im Ausschuss eine Vertagung dieser Drucksache beantragt werden. (7) Eine bereits einmal in einer ordentlichen Sitzung der BVV oder in einem Ausschuss vertagte Drucksache kann im gleichen Gremium nicht noch einmal vertagt werden. Eine erneute Vertagung ist nur mit der Zustimmung der Antragsteller*in des Beratungsgegenstands möglich.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), den Antrag mit Änderungen anzunehmen.
Aufgrund des Widerspruchs im Absatz 7 teilt die Vorsteherin im Nachgang zur Sitzung den Ausschussmitgliedern mit, dass die Drucksache in der neuen Fassung nicht zur Tagesordnung der BVV zugelassen werden kann. Im Umlaufverfahren wird vereinbart, die Drucksache erneut im Ausschuss zu beraten. Eine geänderte Fassung liegt vor. |
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