Auszug - Willy-Kressmann-Ufer
Die
Ausschussmitglieder erhalten pro Fraktion ein Exemplar eines Ausschnitts aus
dem Protokoll des Gleichstellungsausschusses vom 06.02.08 über die Diskussion
und dem Abstimmungsergebnis zum Willy – Kressmann - Ufer. Demnach lehnt der
Gleichstellungsausschuss den Antrag der SPD und die Empfehlung der
Gedenktafelkommission mehrheitlich ab. Die Empfehlung widerspreche der
geltenden Beschlusslage der BVV,
(wonach neue Straßen nach Frauen benannt werden sollen, bis Frauennamen bei der
Straßenbenennung im Bezirk einen Anteil von mindestens 50 Prozent erreicht haben). Der
Gleichstellungsausschuss ist mehrheitlich der Meinung, dass dieser
Beschlusslage Rechnung getragen werden soll. Statt den Uferweg am Prinzenbad
nach Kressmann zu benennen, empfielt der Gleichstellungsausschuss das
Prinzenbad oder ein Gebäude nach Willy Kressmann zu benennen. Viele Mitglieder des Kubi-Ausschusses schließen sich in der
Debatte dem Votum des Gleichstellungsausschusses im Grundsatz an. Die
Erinnerungswürdigkeit Willy Kressmanns wird dabei von niemanden in Frage
gestellt. Vielmehr geht es darum, einen „würdigen“ und Willy Kressmann
angemessenen Ort zu finden. Eine Umbenennung des Prinzenbads wird allerdings
als kaum praktikabel angesehen. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, sich in
den Fraktionen über Vorschläge für einen angemessenen Erinnerungsort Gedanken
zu machen und sich interfraktionell zu verständigen. Auch die
Gedenktafelkommission soll ggfs. zur Findung eines Ortes zu Rate gezogen werden. Die SPD
beantragt ihren Antrag einstweilen zu vertagen. Spontane Vorschläge für Orte, die nach Willy Kressmann
benannt werden könnten: -
das
Rathaus Yorckstraße (auf Grund der Grundsteinlegung durch Kressmann), -
die
(zukünftige) Brommy-Brücke (ein
Brückenverbindung nach ihm zu benennen, entspräche dem Wirken Kressmanns
sehr gut, da er viel für die menschliche Verbindung zwischen Friedrichshain und
Kreuzberg getan habe) -
die
Benennung eines Parks nach ihm (da es viele unbenannte Parks im Bezirk gibt). Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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