Drucksache - DS/0571/III  

 
 
Betreff: Willy-Kressmann-Ufer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Entscheidung
06.02.2008 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss im Ausschuss abgelehnt     
Kultur und Bildung Vorberatung
20.02.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
Kultur und Bildung Vorberatung
21.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vertagt   
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
19.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
06.05.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Vorberatung
20.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
17.02.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
23.03.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0571_VzK_Kressmann  
1. Version vom 16.12.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den namenlosen Uferweg am Landwehrkanal zwischen Baerwaldbrücke und Zossener Brücke gegenüber dem Carl-Herz-Ufer in Willy-Kressmann-Ufer zu benennen.

 

Begründung:

 

Im Jahr 2007 jährte sich der 100. Geburtstag des legendären Kreuzberger

Bürgermeisters. Die Amtsperiode dauerte von 1949 – 1962.

 

Neben seinen kommunalpolitischen Schwerpunkten setzte sich Willy Kressmann

schon

frühzeitig für eine Deeskalationsstrategie zwischen Ost und West während des

"kalten Krieges" ein.

 

Dem Bezirk würde es gut anstehen, diesen außergewöhnlichen Politiker auf diesem

Wege zu ehren.

 

Die Ehrung an diesem Ort wird aus weiteren Gründen vorgeschlagen:

 

1. Der Uferweg ist bisher namenlos,

 

2. Es liegt gegenüber dem Carl-Herz-Ufer, benannt nach dem Kreuzberger

Bürgermeister bis 1933.

 

3 . Der Weg läuft am Sommerbad Prinzenstr. vorbei, dessen Bau ein Anliegen

 

Kressmanns war.

 

4. An Kosten entstehen lediglich Beträge für 2 Straßenschilder und evt. für

eine

Gedenktafel.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung und Kultur und Bildung ff. überwiesen.

 

06.02.08 Ausschuss für Frauen und Gleichstellung

Empfiehlt Ablehnung

 

21.05.08

Im KuBi Ausschuss vertagt.

 

06.05.2009 KuBI

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt, das Stadion Katzbach / Ecke Dudenstr. in
Willy-Kressmann-Stadion umzubenennen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Stadion Katzbach / Ecke Dudenstr. in Willy-Kressmann-Stadion umzubenennen.

 

 

16.12.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.

 

23.03.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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