KuBi 10.06.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür zu Sorge zu tragen, dass nichtkommerzielle und kleinformatige künstlerische und kulturelle Veranstaltungen oder Darbietungen open air gemäß der Maßgaben der 9. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 28.5.2020 sowohl im öffentlichen Raum als auch auf sonstigen Freiflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unbürokratisch und ohne langwieriges Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Um dies zu ermöglichen, sollen entsprechende Rahmenbedingungen formuliert und veröffentlicht werden, an denen sich die Künstler*innen bei Konzeption und Beantragung ihres Vorhabens orientieren können. Dabei soll explizit darauf hingewiesen werden, dass bereits übernutzte Flächen, beispielsweise in Parks und auf Grünflächen, nicht für weitere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Stattdessen soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass analog zum Modell der temporären Spielstraßen gegebenenfalls geeignete Straßenabschnitte oder Plätze temporär für den fließenden Verkehr gesperrt und damit zur Bühne bzw. zum Proberaum für nichtkommerzielle, frei zugängliche, kleinformatige und nicht elektronisch verstärkte Formate werden können.
Voraussetzung für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren sollen neben der konkreten Darstellung des künstlerischen Vorhabens die Vorlage eines Raum- und Hygienekonzepts sein, welches die Einhaltung und Durchsetzung des Mindestabstandes von 1,5 Metern durch die Veranstalter*innen gewährleistet.
Die Beurteilung des künstlerischen Vorhabens soll durch den Fachbereich Kultur und Geschichte erfolgen, der über jeden Antrag zu informieren ist und dessen Votum zwingend zu berücksichtigen ist.
Geprüft werden soll, ob auch in unserem Bezirk analog zur Initiative der Bezirke Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg eine „Anlaufstelle“ geschaffen werden kann, die sich bis zum 30. September 2020 als Dienstleister für Kulturschaffende* in unserem Bezirksamt um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kurzfristige Bearbeitung von Anfragen für die Ermöglichung von kulturellen OpenAir-Veranstaltungen zu garantieren.
BVV 17.06.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür zu Sorge zu tragen, dass nichtkommerzielle und kleinformatige künstlerische und kulturelle Veranstaltungen oder Darbietungen open air gemäß der Maßgaben der 9. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 28.5.2020 sowohl im öffentlichen Raum als auch auf sonstigen Freiflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unbürokratisch und ohne langwieriges Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Um dies zu ermöglichen, sollen entsprechende Rahmenbedingungen formuliert und veröffentlicht werden, an denen sich die Künstler*innen bei Konzeption und Beantragung ihres Vorhabens orientieren können. Dabei soll explizit darauf hingewiesen werden, dass bereits übernutzte Flächen, beispielsweise in Parks und auf Grünflächen, nicht für weitere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Stattdessen soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass analog zum Modell der temporären Spielstraßen gegebenenfalls geeignete Straßenabschnitte oder Plätze temporär für den fließenden Verkehr gesperrt und damit zur Bühne bzw. zum Proberaum für nichtkommerzielle, frei zugängliche, kleinformatige und nicht elektronisch verstärkte Formate werden können.
Voraussetzung für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren sollen neben der konkreten Darstellung des künstlerischen Vorhabens die Vorlage eines Raum- und Hygienekonzepts sein, welches die Einhaltung und Durchsetzung des Mindestabstandes von 1,5 Metern durch die Veranstalter*innen gewährleistet.
Die Beurteilung des künstlerischen Vorhabens soll durch den Fachbereich Kultur und Geschichte erfolgen, der über jeden Antrag zu informieren ist und dessen Votum zwingend zu berücksichtigen ist.
Geprüft werden soll, ob auch in unserem Bezirk analog zur Initiative der Bezirke Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg eine „Anlaufstelle“ geschaffen werden kann, die sich bis zum 30. September 2020 als Dienstleister für Kulturschaffende* in unserem Bezirksamt um eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische und kurzfristige Bearbeitung von Anfragen für die Ermöglichung von kulturellen OpenAir-Veranstaltungen zu garantieren.