Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bauanträge - Vorstellung      
Ö 3  
Bauanträge - offen      
Ö 4  
Bauanträge - Listen vom 25.11. und 02.12. -      
Ö 5  
ZLB-Vorstellung      
Ö 6  
Bericht Diese eG      
Ö 7     RAW-Gelände      
Ö 7.1  
RAW nicht als Abladeplatz für Bruttogeschossfläche missbrauchen!  
Enthält Anlagen
DS/1306/V  
Ö 7.2  
Erhaltungsgebiet RAW - Offener Eingangsbereich zwischen Oktagon und Beamtenwohnhaus  
Enthält Anlagen
DS/1307/V  
Ö 7.3  
Erhaltungsgebiet RAW - Kein Abriss der Kulturhäuser Urban Spree und Astra!  
Enthält Anlagen
DS/1308/V  
Ö 7.4  
Erhaltungsgebiet RAW - Halle 22 (Haubentaucher) nicht vollständig bebauen!  
Enthält Anlagen
DS/1309/V  
Ö 7.5  
Erhaltungsgebiet RAW - Kein Abriss der Hallen 23-25  
Enthält Anlagen
DS/1310/V  
Ö 7.6  
Erhaltungsgebiet RAW - Kein Abriss der Halle 18 am Biergarten  
Enthält Anlagen
DS/1311/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan für das Grundstück Revaler Straße 99 (RAW) dahingehend zu gestalten, dass es kein Baufeld für einen Neubau an der Stelle der Halle 18 am Biergarten des Kletterturms gibt. Die Halle 18 soll instandgesetzt werden und als Teil des Soziokulturellen-L genutzt werden.

 

Begründung

Im Ergebnis des Dialogverfahrens wurde den Wünschen des Eigentümers Kurth-Immobilien entsprochen, die Hallen 18 abreißen und mit einem großen Neubau ersetzen zu dürfen. Gegen eine derartige Bebauung gab es im Dialogverfahren Kritik, die aber in das Verfahrensergebnis nicht eingeflossen ist.

 

Der Abriss der Halle 18 am Biergarten zugunsten eines Anbaus an die Radsatzdreherei, der hoch in den Biergarten hineinragt, schadet dem Ensemble und beeinträchtigt die Freiflächennutzung durch Verschattung und räumliche Einengung.

 

Die Giebelseite der Radsatzdreherei hat eine denkmalwürdige räumliche Wirkung und soll sichtbar bleiben. Die Halle 18 ist ein Bestandteil des erhaltenswerten Ensembles rund um den Kletterturm und nicht so ruinös, als dass sie nicht instandgesetzt werden nnte.

 

Eine Beschränkung der baulichen Nutzung auf ein ensembleverträgliches Maß ist wirtschaftlich zumutbar. Es ist bekannt, dass das etwa 51.500 m² große Grundstück 2015 zu einem Preis von 25 Mio. Euro gekauft wurde, das sind nur knapp 500 Euro/m². Auf den Grundstücksanteil an den Baukosten bezogen ist die geplante Baudichte von GFZ 2,9 - auch unter Ausschluss des SKL aus der Verwertung - wirtschaftlich nicht notwendig und absolut unverträglich mit dem Ensemble des RAW. 

 

 

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 04.12.2019

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

   
    05.06.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.1.9 - überwiesen
   
   
    11.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 8.6 - vertagt
   
   
    04.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 7.6 - zurückgezogen
   
Ö 7.7  
Erhaltungsgebiet RAW - Parkplatz (Fläche C1) nicht vollständig überbauen  
Enthält Anlagen
DS/1312/V  
Ö 8  
Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“ für eine Teilfläche des Geländes zwischen Schöneberger Ufer, U-Bahn-Anlage, Luckenwalder Straße, Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße, Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Dennewitzstraße und Flottwellstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1506/V  
Ö 9  
Bebauungsplan 2-49 für das Grundstück Kynaststraße 5 sowie die angrenzenden Flurstücke 234, 236, 237, 238, 231, 209 und 190 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: - Festsetzung des Bebauungsplans 2-49 vom 20.November 2019 als Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/1507/V  
Ö 10     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Milieuschutz - Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 12  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 13  
Verschiedenes      
               
 
 

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