Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die freiwerdenden Mittel aus der BAFÖG-Novelle (Übernahme der BAFÖG-Zahlungen durch den Bund) nachweisbar und ausschließlich in der öffentlichen Bildung und überwiegend und zusätzlich zu dem bestehenden Schulsanierungsprogramm für den Ausbau und die Sanierung der öffentlichen Schulen in den Berliner Bezirken eingesetzt werden.
In Anlehnung an das sogenannte "Konjunkturprogramm II" des Bundes, sollen für die anstehenden Aufgaben zum Abbau des Sanierungsstaus Regelungen vereinfacht werden und die bezirklichen
Bau- und Schulverwaltungen fachliche und personelle Unterstützung für Planung und Überwachung erhalten.
Begründung :
Der Bund übernimmt die Kosten der Ausbildungsförderung (BAFÖG) mit dem Hinweis, dass die Länder die frei werdenden Mittel für Bildungsausgaben verwenden!
Der Sanierungsstau für Berliner Schulen beläuft sich auf 1 Milliarde Euro!
Diese hohe Summe, die über die Jahre u.a. durch eine Unterfinanzierung kulminiert wurde, kann nur durch eine massive Bereitstellung von finanziellen Mitteln wieder herabgesetzt werden. Aus diesem Grund, sollten die ab dem Jahr 2015 jährlich freiwerdenden Mittel von 60 - 100 Mill. Euro überwiegend für die Sanierung und den Ausbau der Schulen genutzt werden, um damit sukzessiv den Sanierungsstau abzubauen.
Die Bezirke werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Schulen nicht nur nach dem "Gießkannenprinzip" ("erst die Fenster, später das Dach") zu sanieren, sondern umfassend und somit auch nachhaltig, was letztendlich kostensparend ist. Darüber hinaus fehlt es durch den starken Schülerzuwachs in Berlin an Unterrichts- und Teilungsräumen, Mensen, Gemeinschaftsräumen, modernen Sportanlagen, welche notwendig sind, damit die öffentlichen Schulen in Berlin sich auch zukünftig einer hohen Akzeptanz von Eltern- und Schüler*innenschaft sicher sein können.
Die räumliche und architektonische (z. B. Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, gestaltete Lernumgebung, Teilungsräume) Qualität von Schulgebäuden haben einen wesentlichen Einfluss auf das Lernverhalten der Schüler*innen.
BVV 29.10.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Jugendhilfeausschuss,
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,
Ausschuss für Schule (federführend)
JHA, 04.11.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die freiwerdenden Mittel aus der BAFÖG-Novelle (Übernahme der BAFÖG-Zahlungen durch den Bund) nachweisbar und ausschließlich in der öffentlichen Bildung und überwiegend und zusätzlich zu dem bestehenden Schulsanierungsprogramm für den Ausbau und die Sanierung der öffentlichen Schulen sowie der Kindertagesstätten in den Berliner Bezirken eingesetzt werden.
In Anlehnung an das sogenannte "Konjunkturprogramm II" des Bundes, sollen für die anstehenden Aufgaben zum Abbau des Sanierungsstaus Regelungen vereinfacht werden und die bezirklichen Bau- und Schulverwaltungen fachliche und personelle Unterstützung für Planung und Überwachung erhalten.
Schule 07.01.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die freiwerdenden Mittel aus der BAFÖG-Novelle (Übernahme der BAFÖG-Zahlungen durch den Bund) nachweisbar und ausschließlich in der öffentlichen Bildung und überwiegend und zusätzlich zu dem bestehenden Schulsanierungsprogramm für den Ausbau und die Sanierung der öffentlichen Schulen sowie der Kindertagesstätten in den Berliner Bezirken eingesetzt werden.
In Anlehnung an das sogenannte "Konjunkturprogramm II" des Bundes, sollen für die anstehenden Aufgaben zum Abbau des Sanierungsstaus Regelungen vereinfacht werden und die bezirklichen Bau- und Schulverwaltungen fachliche und personelle Unterstützung für Planung und Überwachung erhalten.
BVV 28.01.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die freiwerdenden Mittel aus der BAFÖG-Novelle (Übernahme der BAFÖG-Zahlungen durch den Bund) nachweisbar und ausschließlich in der öffentlichen Bildung und überwiegend und zusätzlich zu dem bestehenden Schulsanierungsprogramm für den Ausbau und die Sanierung der öffentlichen Schulen sowie der Kindertagesstätten in den Berliner Bezirken eingesetzt werden.
In Anlehnung an das sogenannte "Konjunkturprogramm II" des Bundes, sollen für die anstehenden Aufgaben zum Abbau des Sanierungsstaus Regelungen vereinfacht werden und die bezirklichen Bau- und Schulverwaltungen fachliche und personelle Unterstützung für Planung und Überwachung erhalten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.