Drucksache - DS/1319/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das ehemalige Jugendfreizeitschiff in der Rummelsburger Bucht mittels eines Höchstpreisverfahren zeitnah zu veräußern und das derzeit laufende Abstimmungsverfahren mit den Genehmigungsbehörden für eine alternative Nachnutzung des Schiffes einzustellen. Der Verkaufserlös soll weiterhin für die bezirkliche Jugendhilfe im Geltungsbereich § 13 SGB VIII (siehe DS/0916/IV) verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass durch die derzeitige PMA keine Leistungen im Geltungsbereich § 11, §13 und §16 SGB VII gestrichen werden.
Begründung: Die mit bis zu 2 Mio. Euro geschätzten Mehrausgaben bis zum Ende des Jahres 2014 für die besetzte ehemalige Gerhart-Hauptmann-Oberschule haben zu einer vorläufigen Haushaltssperre durch die zuständige Stadträtin geführt. Durch die mündliche Anfrage (DS/1296/IV) und anschließende Diskussionen in den Fachausschüssen ist es mehr als deutlich geworden, dass dieses Defizit möglicherweise nur durch strukturelle Leistungskürzungen auszugleichen ist. Zuvor müssen aber alle Möglichkeiten zum Defizitabbau genutzt werden.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
PHI 11.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein erneutes IBV zur Übertragung des Jugendfreizeitschiffes an einen gemeinnützigen Träger zu veranlassen. Sollte auch dieses IBV nicht erfolgreich sein, wird das Bezirksamt beauftragt, das ehemalige Jugendfreizeitschiff in der Rummelsburger Bucht mittels eines Höchstpreisverfahren zeitnah zu veräußern und das derzeit laufende Abstimmungsverfahren mit den Genehmigungsbehörden für eine alternative Nachnutzung des Schiffes einzustellen.
Der Verkaufserlös soll weiterhin für die bezirkliche Jugendhilfe im Geltungsbereich § 13 SGB VIII (siehe DS/0916/IV) verwendet werden.
BVV 26.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein erneutes IBV zur Übertragung des Jugendfreizeitschiffes an einen gemeinnützigen Träger zu veranlassen. Sollte auch dieses IBV nicht erfolgreich sein, wird das Bezirksamt beauftragt, das ehemalige Jugendfreizeitschiff in der Rummelsburger Bucht mittels eines Höchstpreisverfahren zeitnah zu veräußern und das derzeit laufende Abstimmungsverfahren mit den Genehmigungsbehörden für eine alternative Nachnutzung des Schiffes einzustellen.
Der Verkaufserlös soll weiterhin für die bezirkliche Jugendhilfe im Geltungsbereich § 13 SGB VIII (siehe DS/0916/IV) verwendet werden.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/0916/IV |
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