Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 13.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 23.01. und 20.02.2013      
Ö 3  
Eastside Gallery - Sachstandsbericht      
Ö 3.1  
Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden  
DS/0635/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Seit Ende Februar protestieren Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Initiativen und Gruppierungen gegen die Öffnung der ehemaligen Berliner Mauer an der Mühlenstraße. Der Protest ging um die Welt, selbst in der New York Times wurde über die East Side Gallery berichtet.

Auch wir Bezirksverordnete waren über die Arbeiten an der Mauer zum jetzigen Zeitpunkt überrascht. Doch wir wollen nicht weiter in die Vergangenheit schauen, sondern den Blick gemeinsam in die Zukunft richten und die aktuelle mediale Aufmerksamkeit dafür nutzen, dass an diesem Ort endlich eine Kehrtwende in der Stadtplanung gemacht wird.

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, wie das Bezirksamt, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht bebaut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung widerspricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren. Auch wenn der Eigentümer heute sagt, ihm reiche der Zugang über das Nachbargrundstück. Wer garantiert, dass er das auch noch im nächsten Jahr so sieht?

Uns war schon im letzten Jahr klar, dass wir eine Planänderung und die Schaffung einer Grünfläche nicht aus bezirklicher Kraft schaffen. Nur gemeinsam mit dem Senat können wir uns auf die Suche nach einem Ersatzgrundstück für die jetzigen Eigentümer machen. Das Spreeufer ist das Herzstück der Stadt. Es ist nicht nur ein Touristenmagnet sondern Erholungsort für die Berlinerinnen und Berliner. Und daher sollte hier auch gemeinsam an einer am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientierten Lösung gearbeitet werden.

Daher fordern wir den Senat auf, diese letzte Chance zu ergreifen und sich gemeinsam mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die East Side Gallery und gegen eine Bebauung einzusetzen: Einen kompletten Erhalt der East Side Gallery gibt es nur ohne Bebauung im ehemaligen Todesstreifen. Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden!

 

 

StadtQM 13.03.2013

 

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE:

 

  1. Absatz 1
    Seit Ende Februar protestieren Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Initiativen und Gruppierungen gegen die Öffnung der ehemaligen Berliner Mauer an der Mühlenstraße und die geplante spreeseitige Bebauung. Der Protest ging um die Welt, selbst in der New York Times wurde über die East Side Gallery berichtet.

    Der Änderungsantrag wird von den Antragstellern übernommen.
     
  2. Absatz 2
    Auch wir Bezirksverordnete waren über die Arbeiten an der Mauer zum jetzigen Zeitpunkt überrascht und hätten eine rechtzeitige Information über den Abschluss eines Erschließungsvertrages durch den Bezirksbürgermeister erwartet. Doch wir wollen nicht weiter in die Vergangenheit schauen, sondern den Blick gemeinsam in die Zukunft richten und die aktuelle mediale Aufmerksamkeit dafür nutzen, dass an diesem Ort endlich eine Kehrtwende in der Stadtplanung gemacht wird.

    Der Änderungsantrag wird abgelehnt (Ja-6, Nein 6, E-1)

 

  1. Absatz 3
    Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, wie das Bezirksamt, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht bebaut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung widerspricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren. Auch wenn der Eigentümer heute sagt, ihm reiche der Zugang über das Nachbargrundstück. Wer garantiert, dass er das auch noch im nächsten Jahr so sieht?

    Der Änderungsantrag wird von den Antragstellern übernommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Seit Ende Februar protestieren Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Initiativen und Gruppierungen gegen die Öffnung der ehemaligen Berliner Mauer an der Mühlenstraße und die geplante spreeseitige Bebauung. Der Protest ging um die Welt, selbst in der New York Times wurde über die East Side Gallery berichtet.
 

Auch wir Bezirksverordnete waren über die Arbeiten an der Mauer zum jetzigen Zeitpunkt überrascht. Doch wir wollen nicht weiter in die Vergangenheit schauen, sondern den Blick gemeinsam in die Zukunft richten und die aktuelle mediale Aufmerksamkeit dafür nutzen, dass an diesem Ort endlich eine Kehrtwende in der Stadtplanung gemacht wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht bebaut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung widerspricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren.


Uns war schon im letzten Jahr klar, dass wir eine Planänderung und die Schaffung einer Grünfläche nicht aus bezirklicher Kraft schaffen. Nur gemeinsam mit dem Senat können wir uns auf die Suche nach einem Ersatzgrundstück für die jetzigen Eigentümer machen. Das Spreeufer ist das Herzstück der Stadt. Es ist nicht nur ein Touristenmagnet sondern Erholungsort für die Berlinerinnen und Berliner. Und daher sollte hier auch gemeinsam an einer am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientierten Lösung gearbeitet werden.

 

Daher fordern wir den Senat auf, diese letzte Chance zu ergreifen und sich gemeinsam mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die East Side Gallery und gegen eine Bebauung einzusetzen: Einen kompletten Erhalt der East Side Gallery gibt es nur ohne Bebauung im ehemaligen Todesstreifen. Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden!

 

 

BVV 20.03.2013

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

 

Einfügung zweiter Absatz

„Auch wir Bezirksverordnete waren über die Arbeiten an der Mauer zum jetzigen Zeitpunkt überrascht und hätten eine rechtzeitige Information über den Abschluss des Erschließungsvertrages durch den Bezirksbürgermeister, der die 20 Meter breite Maueröffnung festlegt, erwartet. Doch wir wollen nicht weiter ...

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Seit Ende Februar protestieren Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Initiativen und Gruppierungen gegen die Öffnung der ehemaligen Berliner Mauer an der Mühlenstraße und die geplante spreeseitige Bebauung. Der Protest ging um die Welt, selbst in der New York Times wurde über die East Side Gallery berichtet.
 

Auch wir Bezirksverordnete waren über die Arbeiten an der Mauer zum jetzigen Zeitpunkt überrascht und hätten eine rechtzeitige Information über den Abschluss des Erschließungsvertrages durch den Bezirksbürgermeister, der die 20 Meter breite Maueröffnung festlegt, erwartet. Doch wir wollen nicht weiter in die Vergangenheit schauen, sondern den Blick gemeinsam in die Zukunft richten und die aktuelle mediale Aufmerksamkeit dafür nutzen, dass an diesem Ort endlich eine Kehrtwende in der Stadtplanung gemacht wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht bebaut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung widerspricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren.


Uns war schon im letzten Jahr klar, dass wir eine Planänderung und die Schaffung einer Grünfläche nicht aus bezirklicher Kraft schaffen. Nur gemeinsam mit dem Senat können wir uns auf die Suche nach einem Ersatzgrundstück für die jetzigen Eigentümer machen. Das Spreeufer ist das Herzstück der Stadt. Es ist nicht nur ein Touristenmagnet sondern Erholungsort für die Berlinerinnen und Berliner. Und daher sollte hier auch gemeinsam an einer am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientierten Lösung gearbeitet werden.

 

Daher fordern wir den Senat auf, diese letzte Chance zu ergreifen und sich gemeinsam mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die East Side Gallery und gegen eine Bebauung einzusetzen: Einen kompletten Erhalt der East Side Gallery gibt es nur ohne Bebauung im ehemaligen Todesstreifen. Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden!

 

   
    13.03.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 4  
Köpenicker Str. 21-29      
Ö 4.1  
Günstige Wohnungen am Spreeufer - Überzogene Umsiedlungsrendite stoppen!  
DS/0583/IV  
Ö 5     Wohnen      
Ö 5.1  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Chamissoplatz", "Graefestraße", "Hornstraße", "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/0589/IV  
Ö 5.2  
Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0553/IV  
Ö 5.3  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen  
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 5.4  
Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8  
Enthält Anlagen
DS/0577/IV  
Ö 5.5  
Vorrang für Wohnungsbau  
DS/0578/IV  
Ö 5.6  
Mehr Wohnraum für Studierende in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen!  
DS/0579/IV  
Ö 6  
Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen -      
Ö 7  
Bauanträge - neu -      
Ö 8  
Bauanträge - Listen vom 11./18./25.02./04.03. und 11.03.2013 -      
Ö 9  
Bürgerbeteiligungsmittel A) Projektantrag Bürgerkomitee Weberwiese B) Ideenwerkstatt Freudenberg-Areal      
Ö 10  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass des Bebauungsplanes V-14-3  
Enthält Anlagen
DS/0591/IV  
Ö 12  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/0593/IV  
Ö 13  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0594/IV  
Ö 14  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 15.1  
BPlan 7-1 VE (DS/0519/XIX der BVV TS)      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin