Auszug - Eastside Gallery - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BzBm Herr Dr

BzBm Herr Dr. Schulz erläutert, den aktuellen Stand, wonach für das Grundstück Mühlenstraße 60 auf der Grundlage des B-Plans aus 2005 im Jahr 2008 eine Baugenehmigung erteilt wurde. Daraus resultiert das Recht auf Erschließung des Grundstücks zur Mühlenstraße. Eine Erschließungsöffnung wurde bereits mehrfach versucht zu erreichen. In einem vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren sieht dies die Möglichkeit, die bestehende Öffnung in Höhe des "Oststrand"von 4,8 m auf 10,8 m aufzuweiten und das Grundstück (bzw. die Grundstücke -betroffen ist auch das Grundstück Mühlenstraße 61-63) von dort zu erschließen. Anfang 2013 wurde ein Erschließungsvertrag, in dem der Eigentümer des Grundstücks die finanziellen Lasten, der Erschließung (Öffnung der East Side Gallery auf 22 m) trägt, geschlossen.

 

In einem Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister in der vergangenen Woche, wurde sich mit dem Senat verständigt, dass für den Brommysteg eine Öffnung der East Side Gallery  nicht erforderlich sei. Der Verkehr könne über die vorhandenen Wege geführt werden. In dem Gespräch wurden auch kurz vier alternative Erschließungsmöglichkeiten vorgestellt, von denen der Regierende Bürgermeister sich für die Variante der Aufweitung zur Erschließung beider Grundstücke in Höhe des "Oststrand" ausgesprochen hat. Die Überlegung, ob für die Lösung des Konflikts ein Tauschgrundstück gefunden werden könnte, wurde vom Regierenden Bürgermeister abgelehnt.

 

In einem nachfolgenden Gespräch mit dem Eigentümer der Mühlenstr. 60 und den Vertretungsbevollmächtigten der Mühlenstr. 61-63 halten beide die Lösung, Aufweitung der Öffnung in Höhe des "Yaam", für möglich und technisch realisierbar. Jedoch müsse für die Anbindung der Tiefgarage auf dem Grundstück 61-63 die Bauplanung überarbeitet werden. Die veränderte Planung soll dem Bezirksamt in Kürze vorliegen. Kosten hierfür würden dem Land nicht entstehen.

 

In der weiteren Debatte wird dem Bezirksamt insbesondere mangelnde Transparenz und Information gegenüber der BVV vorgeworfen. BzBm Herr Dr. Schulz ist der Ansicht, dass diese Grundstücke einerseits mehrfach Beratungsgegenstand im Sonderausschuss "Spreeraum" waren und andererseits Bebauungspläne dem alleinigen Beschlussrecht der BVV unterliegen, deren Inhalt und die daraus resultierende rechtliche Bindung bekannt seien.

 

Auf Nachfrage bestätigt BzBm Herr Dr. Schulz, dass die Vermutung, die aufgeweitete Öffnung in Höhe des "Oststrand" diene nur der bauseitigen Erschließung und nach Fertigstellung werde die ursprüngliche Erschließungsöffnung erforderlich, durchaus denkbar sei. Daher bestehe die Notwendigkeit, die Erschließungsöffnung in Höhe des "Oststrand" zu prüfen und vertraglich abzusichern.

 

Nachfolgend wird der von der Fraktion B'90/Die Grünen vorgelegte Resolutionsentwurf diskutiert. (siehe TOP 3.1)

 

 
 

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