Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 22.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 13.06. und 08.08.2012      
Ö 3  
Räumliche Verortung der Wohnraumnutzung auf dem Anschutzgelände      
Ö 4  
East-Side-Tower      
Ö 5     Übersicht Bauanträge      
Ö 5.1  
Vorstellung Skalitzer Str. 85-86      
Ö 5.2  
Vorstellung Stresemannstr. 57      
Ö 5.3  
Proskauer Str. 8      
Ö 5.4  
Bauantragsliste vom 13.08. und 20.08.      
Ö 6  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!  
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
Ö 7  
Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:

 

  1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

  1.  Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.

 

  1. Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.

 

Begründung:

 

Die BVVen in den angrenzenden Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg begleiten seit längerer Zeit den Verhandlungsprozess um den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Bau eines Baumarktes. Die oben genannten Punkte wurden von der BVV Tempelhof-Schöneberg bereits fraktionsübergreifend beschlossen. Sie konkretisieren die Führung und Gestaltung des Weges (Punkt 1), sie modifizieren die Forderungen zum Werbekonzept (2.) und ergänzen die bisherigen Forderungen um eine Beteiligung des Investors an baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Bautzener Straße, um diese von einem möglichen verstärkten Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben zu bewahren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 22.08.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:

 

  1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

  1.  Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.

 

  1. Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen:

 

  1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

  1.  Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder -zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden.

 

  1. Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend).

 

StadtQM 19.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.40 - überwiesen
   
   
    08.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 4 - erledigt
   
   
    15.08.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    29.01.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.16 - überwiesen
   
   
    18.02.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.02.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 8  
Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM  
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 9  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289/IV  
Ö 9.1  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289-01/IV  
Ö 10  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Bürgerbeteiligungsmittel      
Ö 12  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 13  
Verschiedenes      
               
 
 

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