Auszug - Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 zu prüfen
· und sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt / Mehringplatz an Stelle des vereinfachten Verfahrens ein umfassendes Verfahren beschlossen und festgelegt wird. · in welcher Höhe in den kommenden Jahren Fördermittel aus welchen Programmen gesichert werden können.
Über das Ergebnis ist der BVV bis Dezember 2012 zu berichten.
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