Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen
Gremium: Personal, Haushalt und Investitionen
Datum: Di, 27.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:15 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 22.04.2008      
Ö 3     Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2008  
DS/0699/III  
Ö 4     Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Hier: Reduzierung des Defizits im Schulbereich (Kapitel 37 00 bis 37 36)  
DS/0355-10/III  
Ö 5     Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2009/10  
DS/0625/III  
Ö 6     Ferienangebot Sommer 2008  
Enthält Anlagen
DS/0712/III  
Ö 7     Friedrichshain-Kreuzberg gegen Korruption  
DS/0702/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden kann.

Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung zu berichten. 

 

Begründung:

In der Studie von Transparency International über die „Korruptionsprävention in den Berliner Bezirken“ vom März 2008 belegt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen Mittelfeld-Platz. Eine Reihe von Mindeststandards und Maßnahmen zur Bekämpfung bzw. Prävention von Korruption sind im Bezirk bereits Praxis: So existieren ein Antikorruptionsbeauftrager, eine zentrale Prüfgruppe und Vergabestelle, ein „Gefährdungsatlas“ sowie Sponsoringrichtlinien.

Handlungsbedarf besteht allerdings noch im Bereich anonymer Hinweismöglichkeiten, laut Transparency International ein besonders wichtiger Beitrag zu einer effektiven Korruptionsbekämpfung. Als Vorbild in diesem Bereich kann der Bezirk Spandau gelten, der ein eigenes, preisgekürtes Modell entwickelt hat. Dabei handelt es sich um einen unabhängigen Rechtsanwalt, der als externer Ombudsmann Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt.  

Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung eines Business-Keeper-Monitoring-Systems (BKMS), eines anonymen elektronischen Hinweisgebersystems. Ein entsprechender Senatsbeschluss wartet in Berlin jedoch seit Jahren auf seine Realisierung. Hinzu kommt, dass ein elektronisches System gegenüber der Ombudsstelle verschiedene Nachteile hat: NutzerInnen müssen über die technischen Voraussetzungen verfügen und Zweifel an der Sicherheit der Datenübertragung könnten Einzelne vom Gebrauch abhalten.

Der vorliegende Prüfantrag verfolgt die Absicht, alle im Bezirk vorhandenen Möglichkeiten der Bekämpfung und Prävention von Korruption auszuschöpfen. Die Studie von Transparency International (einsehbar unter www.transparency.de) sollte Anlass sein, etwaige Lücke zu schließen bzw. zusätzliche und effektivere Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff. überwiesen.

 

27.05.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden kann.

 

Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung zu berichten. 

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die anonyme Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt, zu prüfen. Neben einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist zu prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-Systems) in Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden kann.

 

Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung zu berichten. 

 

 

14.07.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2008 mit der

Drucksache 702/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einrichtung einer externen Ombudsstelle, die

anonyme Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegennimmt,

zu prüfen. Neben einer solchen Stelle, wie sie bereits im Bezirk Spandau existiert, ist

zu prüfen, ob, wann und in welcher Form die vom Senat beabsichtigte Einrichtung

eines elektronischen Hinweisgebersystem (BKMS-System) in Friedrichshain-

Kreuzberg realisiert werden kann.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat bereits in der Vergangenheit die Vor- und Nachteile der

Einrichtung einer externen Ombudsstelle erörtert und ist zu dem Ergebnis

gekommen, der von der Senatsveraltung für Stadtentwicklung beabsichtigten

Einführung des BKMS-Systems den Vorrang einzuräumen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist bereit, in der Pilotphase einzelne

Bezirke kostenfrei an dem Verfahren zu beteiligen. Der Bezirk Friedrichshain-

Kreuzberg hat bereits im November 2007 sein Interesse an einer Beteiligung

bekundet. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken hat sich die

Inbetriebnahme des Systems durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

bisher verzögert.

 

Das BKMS-System soll - ähnlich wie bei einer Omudsstelle – eine direkte

Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen, ohne dass sich dieser der

Behörde zu erkennen geben muss.

 

Bereits jetzt ist in Berlin mit diesem Ziel bei der Zentralstelle

„Korruptionsbekämpfung“ der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Voicemailbox

für anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber geschaltet

 

 

Auf diese Mailbox wird unter dem Stichwort „Korruptionsprävention“ auf der

Internetseite unseres Bezirks hingewiesen

 

Eine externe Ombudsstelle (in der Regel ein/e durch Berufsstand zur besonderen

Verschwiegenheit auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden verpflichtete/r

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden (ca. 2.500,00 €

jährlich, die sich abhängig von der tatsächlichen Nachfrage - abgerechnet auf der Basis von

Stundensätzen - erhöhen oder verringern können).

 

Hinzu kommt, dass nach den Erfahrungen in Spandau die Ombudsstelle vorwiegend von

den Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Hinweise und Beschwerden genutzt wird.

 

Seit der Einführung des Ombudsmannes hat es in Spandau nur relativ wenig Hinweise

gegeben, die zu einem Ermittlungsverfahren oder zu einer Verurteilung führten. Die

Erlangung von strafrechtlich relevanten Erkenntnissen spielt bei der Obudsstelle praktisch

eine eher untergeordnete Rolle.

 

Die Inanspruchnahme einer Ombudsstelle dürfte zudem wesentlich davon abhängen,

inwieweit es gelingt, diese in der Bezirksöffentlichkeit bekannt zu machen. Diese

Bekanntmachung in der Öffentlichkeit dürfte bei dem landesweiten Verfahren BKMS

einfacher sein.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 12 Abs.1 und § 13 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

:

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

für die Beteiligung an BKMS während der Pilotphase keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

durch die Vorlage keine

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage wird in die Ausschüsse für Immobilienservice und Verwaltung und Personal, Haushalt, Investitionen ff. überwiesen.

 

23.09.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 24.09.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    23.04.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.34 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    21.05.2008 - Immobilienservice und Verwaltung
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    28.05.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.10 - überwiesen
   
   
    17.09.2008 - Immobilienservice und Verwaltung
    Ö 5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    24.09.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Ö 8     Erhalt Berliner Gruselkabinett  
Enthält Anlagen
DS/0706/III  
Ö 9     Flagge zeigen für Tibet  
DS/0711/III  
Ö 10     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11     Verschiedenes      
               
 
 

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