Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der BürgerInnen vor Ort beim
Senat von Berlin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Bezirkshaushalte
ihren kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen entsprechend auskömmlich
ausgestattet werden.
Dazu
gehört in einem ersten Schritt darauf hinzuwirken, dass in Zusammenarbeit
zwischen Land und Bezirken verbindlich definiert werden soll, welche Leistungen
von den Bezirken erwartet werden, wie sie qualitativ und quantitativ bemessen
werden und was sie kosten dürfen, wobei die sozialen Unterschiede und
Problemlagen in den Bezirken stärker als bisher berücksichtigt werden müssen.
In einem
zweiten Schritt sollen für die so beschriebenen kommunalen Aufgaben und
Dienstleistungen zwischen Land und Bezirken qualitative Mindeststandards
definiert werden, die von der Systematik der Kosten-und-Leistungsrechnung, wie
sie vom Land für die Bezirke bisher angewendet wird, rechnerisch nicht
unterlaufen werden können.
Dass
Bezirksamt soll sich außerdem nachdrücklich dafür einsetzen, dass zusätzliche
neue Aufgaben, die die Bezirke zu erbringen haben, diesen Anforderungen gemäß
personell und finanziell befriedigend untersetzt werden. Das gleiche gilt für
berlinweite Aufgaben, die ein Bezirk für das gesamte Land verantwortlich
übernimmt.
Das
Bezirksamt soll darüber hinaus darauf hinwirken, kameralistische Eingriffe,
Vorgaben und Mindestveranschlagungen von Seiten der Landesfinanzverwaltung für
die produktbasierten Bezirkshaushalte zu beenden. Die den
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gemäße Steuerung der A- und T-Teile
durch die zwölf Bezirke muss entsprechend den jeweiligen Anforderungen
gewährleistet bleiben. Die Z-Teile müssen deshalb auch zukünftig von einer
Budgetierung unberührt bleiben. Gesetzliche Leistungen, die der Bezirk 1:1
weiterreicht, sind praktisch nicht steuerbar und dürfen deshalb nicht im T-Teil
behandelt werden. Wo Hilfe nötig ist, darf sie sich nicht ausschließlich an
Kosten und Leistung bemessen, sondern erfordert die Solidarität der
Gesellschaft.
Das
Bezirksamt möge beim Senat von Berlin auf Folgendes hinwirken:
- Keine weiteren Absenkungen der jährlichen
Personalmittel über die Fluktuationsrate.
- Es muss den Bezirken ermöglicht werden, seinen
Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies
nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden kann. Durch die absehbare
Personalentwicklung in den kommenden Jahren, insbesondere das Ausscheiden
von Mitarbeitern durch Pensionierung und Rente, droht den Bezirken ein
erheblicher Verlust an qualifiziertem Fachpersonal.
- Mindestveranschlagungsvorgaben sind zu unterlassen.
Stattdessen sind für die 50 wichtigsten Produkte qualitative und
quantitative Mindeststandards in Zusammenarbeit mit den Bezirken zu entwickeln.
Dafür sind dann die Finanzmittel innerhalb der Globalsumme so ausreichend
zuzumessen, dass der Spielraum für eigene bezirkliche
Schwerpunktsetzungen verbleibt. Eine politische Steuerung der A- und T-Teile durch die
Bezirke, die von ihrer Bevölkerungszahl jeweils bundesdeutschen
Großstädten entsprechen, muss gewährleistet bleiben.
- Sonderprogramme
des Senats in Bezug auf bezirkliche Aufgaben sind als Anreizprogramme
auszugestalten. Die Mittel für Sonderprogramme sind den Bezirken direkt in
die Globalsummen einzustellen oder zur auftragsweisen
Bewirtschaftung zu überlassen.
- Das Verfahren der Normierung der
Produktkostenberechnungen ist zu beenden. Kappungen von Produktpreisen
sind nur noch auf Grundlage qualitativer oder quantitativer Veränderung
der Mindeststandards vorzunehmen.
- Bei der Kostenberechnung für bezirkseigene
Schulen sollen alle nichtsteuerbaren Kosten nicht in die Berechnungen
einfließen.
- Für die bezirklichen Immobilien sollen bezüglich
der Kostenberechnung die gleichen Regeln wie für die BIM gelten.
Begründung:
Im Land Berlin ist eine Diskussion über die Auskömmlichkeit
der bezirklichen Haushalte im Gang. In der Sitzung des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses am 26. September herrschte quer durch alle Fraktionen
Übereinstimmung darüber, dass es einer grundsätzlichen Debatte über Ausstattung
der Bezirke, ihrer Aufgaben und der Systematik der Finanzzuweisungen bedarf.
Der Antrag enthält Punkte, die aus bezirklicher Sicht Gegenstand dieser
Diskussion sein müssen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit den von der BVV mit der
DS/0451/III beschlossenen Neu- und Nachverhandlungen mit dem Berliner Senat,
die Debatte über die künftige Finanzierung der Berliner Bezirke anzuregen.
In diese
Debatte sollen sowohl Senat und Senatsverwaltung für Finanzen, das
Abgeordnetenhaus von Berlin, dessen Hauptausschuss, die haushaltspolitischen
Sprecher/-innen der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, das Forum der
Bezirksstadträtinnen und –stadträte und Vertreter/-innen der Berliner
Bezirksverordnetenversammlungen einbezogen werden.
In
Debatten sollte vor allem auf Folgendes hingewirkt werden:
- Keine weiteren Absenkungen der
jährlichen Personalmittel
- Es muss den Bezirken ermöglicht
werden, seinen Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen
abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden
kann
- Einstellung von
globalsystemwidrigen Eingriffen
- Entwicklung
von qualitativen und quantitativen Mindeststandards/Qualitätsindikatoren
im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung und des
Budgetierungsverfahrens
- Ausstattung
der Sonderprogramme des Senats in Bezug auf bezirkliche Aufgaben als
Anreizprogramme. Die Mittel für Sonderprogramme sind direkt in die
Bezirkshaushalte einzustellen.
- Einstellung der Eingriffe der Senatsverwaltung
für Finanzen mit der ersten Normierung sowie den produktbezogenen
Normierungskorrekturen (Medianfaktor)
- Es ist zu sichern, dass bei der
Kostenberechnung für bezirkseigene Schulen alle nichtsteuerbaren Kosten
nicht in Budgetberechnungen einfließen und durch ein kennzahlengestütztes
System ersetzt werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/ 0453/III wird zur Kenntnis genommen.
(Text s.
Anlage oder DS/0451/III)
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen.