Drucksache - DS/0451/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber dem Senat und der Senatsverwaltung für
Finanzen, sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin und dessen
Hauptausschuss und den haushaltspolitischen Sprecher/ -innen der im
Abgeordneten-haus vertretenen Parteien die aus den Haushaltszuweisungen für den
Doppelhaushalt (DHH) 2008/09 resultierenden bedrohliche Haushaltssituation des
Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg deutlich zu machen. Dazu ist
auch das durch den Rat der Bürgermeister (RdB) initiierte Forum der
Bezirksstadträtinnen und –stadträte zu nutzen. Gegenstand
der Beratungen und Debatten muss die Neu- bzw. Nachverhandlung sein. Ziel ist
eine veränderte Zuweisung folgender Schwerpunkte an den Bezirk bzw. in Folge
ebenso an andere Berliner Bezirke: Neu-
bzw. Nachverhandlung:
Darüber
hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, mit allen oben genannten Partner/
Begründung:
Die
Fraktion DIE LINKE möchte sich mit ihrem NEIN zum Haushaltplanentwurf für den
DHH 2008/09 nicht auf bezirksegoistische Positionen zurückziehen und den in der
Stadt begonnenen Konsolidierungsprozess behindern. Wir
wollen eine
breite Debatte zur Haushaltspraxis in Berlin anregen. Wir
wollen strukturell starke Bezirke, die
mittels auskömmlicher Haushaltszuweisungen ihren gesetzlichen Aufgaben
nachkommen können. Wir
wollen keine
schwachen Bezirke, die durch stetige Verlagerungen ihrer gesetzlichen Aufgaben
in die Landesebene bzw. durch Auslagerungen in die Wirtschaft (Outsourcing)
strukturell geschwächt werden. Wir
wollen darüber
debattieren, wie die Budgetierung auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung
so gestaltet werden kann, dass im Ergebnis neben notwendigen Einsparungen, auch
nachvollziehbare und planbare Zumessungsmodelle für die Berliner Bezirke
entstehen, die sowohl die Finanzierung aller Pflichtaufgaben, als auch die
Möglichkeit eigener politischer Entscheidungen garantieren. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage zur DS/ 0451/III wird zur Kenntnis genommen. (Text, s.
Anlage) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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