Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den Fachämtern des Bezirks,
für sämtliche Vertiefungspläne der BEP 2005 die dazugehörenden Anlagen zu erarbeiten und der BVV zur Kenntnis vorzulegen. Die
Anlagen sollen die Ist- und Sollwerte beinhalten mit der dazugehörenden
Begründung, Analyse und Prognose.
Die so
erstellten Anlagen sollen den Fachausschüssen der BVV primär als
Planungsinstrument aber auch bei sekundären
Reaktionen der bezirklichen Planung dienen, die
–entwicklungsbedingt- nicht in der
BEP berücksichtigt werden konnten.
Die Anlagen
sollen der BVV bis zum Juni 2007 zur
Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Begründung
:
In der
Einleitung der BEP 2005 ließt man: „…Sie soll insbesondere den
Flächenbedarf im Bezirk für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün-
und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, für den öffentlichen Raum und
die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen ermitteln und räumlich
zuordnen….“.
Die
Vertiefungspläne allein erfüllen diesen Anspruch nicht. Sie müssen durch die geforderten Anlagen ergänzt werden und durch
eine aktive Beteiligung der
Fachausschüsse eine planerische Perspektive für den Bezirk ermöglichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in alle Ausschüsse außer RPA, Frauen und Gleichstellung,
Integration und Migration, Eingaben, Beschwerden und GO, Beschäftigung und Job
Center und Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und QM
überwiesen. Der Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist
federführend.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.