Drucksache - DS/0122/III  

 
 
Betreff: Job-Center und KundInneninformation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenBeschäftigung und Job Center
  Brandt, Rüdiger
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
05.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
08.03.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sicher zu stellen, dass in den Schreiben des Job-Centers und des Bezirks hinsichtlich der Kosten für die Unterkunft (KdU) die Adressen der bezirklichen MieterInnenberatungsstellen angegeben werden.

 

 

Begründung:

 

Es muss sicher gestellt werden, dass alle BürgerInnen ihre Rechte auch wahrnehmen können.

 

Änderungsantrag der WASG

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass den Schreiben des Job Centers und des Bezirks im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft bei Umzugsaufforderungen eine Information der Berliner Mietergemeinschaft beigefügt wird.

 

Begründung:

Im Jahre 2006 gab es in Friedrichshain – Kreuzberg 46.636 erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Die jeweiligen Leistungsbescheide  galten in der Regel für sechs Monate, fielen also zweimal im Jahr an. In all ihnen sind auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt

Der Antrag der B90/Die Grünen sieht vor, dass in allen diesen Fällen  die Adressen der bezirklichen Mieterberatungsstellen aufgeführt werden. Das hätte in 2006 somit rund 93.300 Mal allein anlässlich der Bescheiderteilung erfolgen müssen. Sinn hätte das aber nur in genau den 572 Fällen gemacht, in denen der Aufforderung zur Senkung der Miete nicht gefolgt werden konnte. Unter diesen Umständen dürfte es sich von selbst verstehen, den Empfängerkreis einer solchen Information deutlich einzuschränken.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Beschäftigung und Job Center (ff) überwiesen.

 

 

 

Die DS wird zurückgezogen.

 
 

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