Drucksache - DS/0122/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sicher zu stellen, dass in
den Schreiben des Job-Centers und des Bezirks hinsichtlich der Kosten für die
Unterkunft (KdU) die Adressen der bezirklichen MieterInnenberatungsstellen
angegeben werden. Begründung: Es muss sicher gestellt werden, dass alle BürgerInnen ihre
Rechte auch wahrnehmen können.
Änderungsantrag
der WASG Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass den Schreiben des Job Centers
und des Bezirks im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft bei
Umzugsaufforderungen eine Information der Berliner Mietergemeinschaft beigefügt
wird. Begründung: Im Jahre
2006 gab es in Friedrichshain – Kreuzberg 46.636 erwerbsfähige Hilfsbedürftige.
Die jeweiligen Leistungsbescheide
galten in der Regel für sechs Monate, fielen also zweimal im Jahr an. In
all ihnen sind auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt Der
Antrag der B90/Die Grünen sieht vor, dass in allen diesen Fällen die Adressen der bezirklichen
Mieterberatungsstellen aufgeführt werden. Das hätte in 2006 somit rund 93.300
Mal allein anlässlich der Bescheiderteilung erfolgen müssen. Sinn hätte das
aber nur in genau den 572 Fällen gemacht, in denen der Aufforderung zur Senkung
der Miete nicht gefolgt werden konnte. Unter diesen Umständen dürfte es sich
von selbst verstehen, den Empfängerkreis einer solchen Information deutlich
einzuschränken. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Beschäftigung
und Job Center (ff) überwiesen. Die DS
wird zurückgezogen. |
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