Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Da das
Hauptproblem bei den Leistungen des Jobcenters und den Sozialleistungen des
Bezirksamtes nicht im sogenannten "Leistungsmissbrauch“ durch die
Betroffenen liegt, sondern in der Ausgrenzung von Leistungsempfängern und der
daraus folgenden Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die vielen Menschen
gesetzmäßig zustehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, darauf hinzuwirken,
dass
a)
bei der BVV eine Informations- und Beschwerdestelle für
ALG-II-Empfänger eingerichtet wird (Omnbudsmann/Ombudsfrau), die in Zusammenarbeit
mit dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Anfragen und Hilfeersuchen
aufnimmt und klärt. Auf diese Stelle soll in allen Leistungsbescheiden des
Jobcenters ausdrücklich hingewiesen werden;
b)
in allen Schreiben des Jobcenters, des Sozial- und des
Grundsicherungsamts an Ratsuchende und Leistungsempfänger ausdrücklich auf die
einzelnen Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung durch
Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und karitative Einrichtungen
hingewiesen wird;
c)
insbesondere Schreiben des Jobcenters und des Bezirks im
Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft, Umzugsaufforderungen eine
Information der Berliner Mietergemeinschaft beigelegt wird;
d)
die Möglichkeiten unabhängiger Sozialberatung im Bezirk
erweitert werden:
e)
MAE-Maßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Grundlage
angetreten werden sollen.
f)
ein im Internet zugängliches Register von MAE-Maßnahmen im
Bezirk eingerichtet wird, in dem Anzahl, Träger, Einsatzgebiete und ausgeübten
Tätigkeiten veröffentlicht werden;
g)
Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters
(Prüfdienst) bei ALG-II-Empfängern grundsätzlich zuvor schriftlich angekündigt
werden.
Begründung:
In
Friedrichshain-Kreuzberg ist die Erwerbslosigkeit und die Zahl der
Anspruchsberechtigten auf Sozialleistungen überdurchschnittlich hoch. Viele der
Leistungsempfänger kennen aber ihre Rechte nicht und können deshalb die Hilfen
nicht annehmen. Die dadurch beding verschärften sozialen Spannungen wirken sich
auf den Bezirk in vielfacher Hinsicht negativ aus. Deshalb sind ausführliche
Beartungen und Informationen wichtig. Zudem gehen sonst auch der öffentlichen
Hand Mittel verloren, so z.B. bei überhöhten Mietforderungen, sei es durch
überhöhte laufende Zahlungen, sei es durch ungerechtfertigt erzwungene Umzüge.
Der Aufwand hält
sich in Grenzen, weil es nicht so viele unabhängige Beratungsstellen gibt.
Neben der Diakonie gibt es einige Vereine innerhalb des Paritätischen
Wohlfahrtsverbands, den DGB und die Einzelgewerkschaften ver.di, IG Metall und
IG BAU sowie die Berliner Mietergemeinschaft. Durch ein über das Internet
bekannt zu machendes, für alle offenes Selbst-Meldeverfahren ließen sich auch
kleinere, weniger bedeutende Gruppen berücksichtigen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag DS/0074/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, den
Ausschuss für Eingaben, Beschwerden und Geschäftsordnung und den Ausschuss für
Beschäftigung und Jobcenter (ff.) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Der
Antrag zur DS/0074/III wird abgelehnt.