Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Immigrantenausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Immigrantenausschusses
Gremium: Immigrantenausschuss
Datum: Di, 14.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokoll der letzten Sitzung      
Ö 3  
Situation jugendlicher MigrantInnen beim Übergang von Schule zum Beruf (Berichterstatterin Dez JugFamSport)      
Ö 4  
Kiezspaziergänge zum Thema Familien- und Menschenrechte, Gewalt in der Familie, Ehrenmord und Zwangsheirat: Die neuen Rechtsgrundlagen zum Familienrecht hier und in der Türkei. (ab ca. 18.00 Uhr in Anwesenheit von Vertreterinnen von Akarsu, TIO, Türkischer Frauenverein in Berlin e.V.) - alle drei Projekte angefragt  
DS/1641/II  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, zum Thema Familien- und Menschenrechte, Gewalt in der Familie, „Ehrenmorde“ und Zwangsheirat und somit den entsprechenden Rechtsgrundlagen hier und in der Türkei Informationsmaterial und Kiezspaziergänge zu organisieren. Diese sollen VertreterInnen des BA, alle interessierten Bezirksverordneten und interessierten VertreterInnen von Frauen- als auch MigrantInnen-Organisationen gemeinsam in Kneipen, Cafes und Teehäuser des Bezirks führen. Angedacht ist, dass sowohl das neue türkische Familienrecht, als auch das deutsche Recht themenspezifisch aufgearbeitet als Informationsmaterial verteilt wird. Ergibt sich Gelegenheit zu einem Gespräch oder einer kleinen Diskussion, soll dies gern geschehen. Pro Spaziergang sind drei Stunden angemessen und das Team der teilnehmenden Menschen, die ihn gemeinsam machen, kann sich immer wieder neu zusammensetzen.

 

Begründung:

Als einige Mitglieder der BVV und des BA vor kurzem als Gäste des Städtepartnerschaftsvereins Kadiköy-Kreuzberg-Friedrichshain unsere Partnerschaftsgemeinde Kadiköy  (Istanbul) besuchten, erlebten wir eine fleißige, sich gut vernetzende Projektelandschaft, die damit beschäftigt war, die neu verfassten Rechte der Türkei Organisationen, Vereinen, aber auch der/dem einzelnen BürgerIn zugänglich zu machen. Denn nur ein Recht, welches bekannt ist, kann bewusst vertreten, bemüht, befolgt oder gebrochen werden. Das neue türkische Familienrecht hat eine grundlegende Neuerung erfahren, welche auch der/die türkische BürgerIn innerhalb der Türkei oft noch nicht kennt. Ganz zu schweigen, von unseren türkischen Nachbarn hier, die oft weder das entsprechende deutsche Recht, noch die Debatten zu Neuerungen desselben, noch die neuen türkischen Rechte kennen, oft aber aus einer Rechtsethik heraus agieren, die sie dem „alten Heimatland“ und dem „alten“ nun komplett veralteten türkischen Recht zuordnen. Hier gilt es über den Stand zu informieren, und zwar über den Stand sowohl der bundesrepublikanischen Rechte hier als auch der türkischen Rechte dort. Nach „altem“ türkischem Recht hatte der Mann und die Familie beispielsweise die Verfügungsgewalt über den Körper der Frau - und es gab ein Recht auf ein Familiengericht, welches Sanktionen bis hin zum Tod der Frau verfügte. Nach neuem Recht wird dies in der Türkei nun als vorsätzlicher Mord gerichtet und alle an der Planung beteiligten Familienmitglieder erhalten dieselbe Strafe wie der Täter selbst (lange Haftstrafen - bis hin zu lebenslänglich unter erschwerten Haftbedingungen). Dies ist nur ein Beispiel, welches es bestimmt wert ist, einmal die Rechtsentwicklung des türkischen Familienrechts zu dokumentieren. Nun könnte man klagen, dass sich diese Kampagne „nur“ an unsere türkischstämmigen Nachbarn richtet  - nicht aber an all die Nachbarn deren Herkunftsländer sich rund um den Globus ziehen. Aber - und dass muss erlaubt sein - man darf sich auch einmal an eine der größten Einwanderungsgruppen wenden, und deren Größe damit auch ernst nehmen. Zudem wäre die Rechtsinformation über das deutsche Recht, was ja die Hälfte der mitgebrachten Information ausmachen würde, für alle (einschließlich deutschstämmiger MitbürgerInnen) im Bezirk interessant. Zudem weiß die „deutschstämmige“ BürgerIn in der Regel ebenfalls nichts über das neue türkische Familienrecht und pflegt unüberprüft Vorurteile. Allen wäre also mit diesen Informationen gedient. In einer Zeit, in der wir die EU-Erweiterung inklusive der Türkei diskutieren und einer Zeit, in der die dritte Generation von MigrantInnen aus der Türkei bei uns leben, ist diese Debatte überfällig.

 

 

 

Neu: Ersetzungsantrag.

Antrag zur Beschlussfassung durch die BVV-Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Die BVV möge beschließen, dass das BA die Kampagne der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“ „gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ aktiv unterstützt und dieses Thema in  gemeinsamer Verantwortung mit allen Interessierten in den Bezirk zu tragen. Hierzu sollen z.B.  Kiezspaziergänge zum Thema Familienrechte, Menschenrechte, Gewalt in der Familie, Ehrenmorde und Zwangsheirat und den entsprechenden Rechtsgrundlagen (sowohl hier als auch  in der Türkei) Informationsmaterial und Kiezspaziergänge organisiert werden. Diese sollen von VertreterInnen des BA, alle Interessierten Bezirksverordneten und interessierten VertreterInnen von Frauen- als auch Migrantenorganisationen, als auch der TZ „ „Hürriyet“, gemeinsam in Kneipen, Cafes und Teehäuser des Bezirks durchgeführt werden. Angedacht ist, dass sowohl das neue türkische Familienrecht, als auch das deutsche Recht themenspezifisch aufgearbeitet als Informationsmaterial verteilt wird. Das BA wird gebeten mit der „Hürriyet“ rasch Kontakt aufzunehmen und die Grundlagen für eine solche gemeinsame Kampagnenarbeit zu schaffen.

 

Begründung:

Als einige Mitglieder der BVV und des BA vor kurzem als Gäste des Städtepartnerschaftsverein Kadiköy- Kreuzberg-Friedrichshain unsere Partnerschaftsgemeinde Kadiköy  (Istanbul) besuchten, erlebten wir eine fleißige, sich gut vernetzende Projektlandschaft, die damit beschäftigt war, die neu verfassten Rechte der Türkei in Organisationen, Vereine, aber auch der/dem einzelnen BürgerIn zugänglich zu machen. Denn nur ein Recht, welches bekannt ist, kann bewusst vertreten, bemüht, befolgt oder gebrochen werden. Das neue türkische Familienrecht hat eine grundlegende Neuerung erfahren, welche auch der/die türkische BürgerIn innerhalb der Türkei oft noch nicht kennt. Ganz zu schweigen, von unseren türkischen Nachbarn hier, die oft weder das entsprechende deutsche Rechte, noch die Debatten zu Neuerungen desselben, noch die neuen türkischen Rechte kennen. Oft aber aus einer Rechtsethik agieren, die sie dem „alten Heimatland“ und dem „alten“ nun komplett veralteten türkischen Recht zuordnen. Hier gilt es über den Stand zu informieren, und zwar über den Stand sowohl der bundesrepublikanischen Rechte hier als auch der türkischen Rechte dort um veraltetes Denken zu erschüttern. Nach „altem“ türkischen Recht hatte der Mann und die Familie beispielsweise die Verfügungsgewalt über den Körper der Frau – und es gab ein Recht auf ein Familiengericht, welches Sanktionen bis hin zum Tod der Frau verfügte. Nach neuem Recht wird dies in der Türkei nun als vorsätzlicher Mord gerichtet und alle an der Planung beteiligten Familienmitglieder erhalten die selbe Strafe wie der Täter selbst (lange Haftstrafen – bis hin zu lebenslänglich unter erschwerten Haftbedingungen). Dies ist nur ein Beispiel welches es bestimmt wert ist, einmal die Rechtsentwicklung des türkischen Familienrechts zu dokumentieren. Nun könnte man klagen, dass sich diese Kampagne „nur“ an unsere türkischstämmigen Nachbarn richtet  - nicht aber an all die Nachbarn deren Herkunftsländer sich rund um den Globus ziehen. Aber – und dass muss erlaubt sein, man darf sich auch einmal an eine der größten Einwanderungsgruppen wenden, und deren schiere Größe damit auch ernst nehmen. Zudem wäre die Rechtsinformation über das deutsche Recht, was ja die Hälfte der mitgebrachten Information ausmachen würde, für alle (einschließlich deutschstämmiger MitbürgerInnen) des Bezirks interessant. Zudem weiß die „deutschstämmige“ BürgerIn in der Regel ebenfalls wenig bis nichts über das neue türkische Familienrecht und pflegt unüberprüft Vorurteile. Allen wäre also mit diesen Informationen gedient. In einer Zeit in der wir die EU-Erweiterung incl. der Türkei diskutieren und einer Zeit, in der die dritte Generation von EinwanderInnen aus der Türkei bei uns leben ist diese Debatte überfällig und ganz das Gegenteil von „Positivrassismus“. Die Kampagne der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“ ist in diesem Zusammenhang richtig und ein mutiger Schritt.

 

Die DS 1641/II wird in die Ausschüsse für Frauen und Gleichstellung sowie Personal, Haushalt und Investitionen verwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

   
    25.05.2005 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.7 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    05.10.2005 - Frauen- und Gleichstellungsausschuss
    Ö 6 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    14.03.2006 - Immigrantenausschuss
    Ö 4 - erledigt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    05.04.2006 - Frauen- und Gleichstellungsausschuss
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    25.04.2006 - Personal, Haushalt und Investitionen
    Ö 3 - erledigt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    26.04.2006 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.60 - erledigt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Ö 5  
Bericht aus dem Migrationsbeirat      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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