Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung als Teil des Klimaschutzkonzepts zu erstellen und hierfür Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gem. der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) zu beantragen. Das Bezirksamt wird gebeten, das Antragsverfahren einschließlich der Vorhabenbeschreibung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Friedrichshain-Kreuzberg durch fachkundige externe Dienstleister*innen vor dem 31.12.2023 zu durchlaufen und hierfür evtl. nötige ergänzende Eigenmittel bereitzustellen.
Begründung:
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Laut Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz geht die notwendige Reduktion des Wärmebedarfs und auch die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung sehr langsam voran. Die Wärmeversorgung muss weitgehend elektrifiziert oder auf netzgebundene Wärme umgestellt werden, wobei die Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme umfassend zu nutzen sind. Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage für diese notwendige Entwicklung. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 – 100 %.
BVV 25.01.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Schule
- Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz
- Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management
- Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)
UGK 09.02.2023
PHIRW 23.05.2023
BVV 24.05.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung als Teil des Klimaschutzkonzepts zu erstellen und hierfür Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gem. der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) zu beantragen. Das Bezirksamt wird gebeten, das Antragsverfahren einschließlich der Vorhabenbeschreibung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Friedrichshain-Kreuzberg durch fachkundige externe Dienstleister*innen vor dem 31.12.2023 zu durchlaufen und hierfür evtl. nötige ergänzende Eigenmittel bereitzustellen. Die kommunale Wärmeplanung ist bis Ende 2024 zu erstellen. Der Wärmeplan soll einen umsetzbaren Weg zur CO2-freien Wärmeversorgung im Bezirk bis spätestens 2045 aufzeigen.
BVV 24.04.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.