Drucksache - DS/0471/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 31.01.2023 die vom Straßen- und Grünflächenamt vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen SGA und Schulamt, zur Umsetzung von Maßnahmen zur Schulwegsicherheit zu unterzeichnen. In der Vereinbarung sollen diesbezüglich das Verfahren und die Verantwortlichkeiten der ämterübergreifenden Kooperation festgehalten werden.
Begründung: Damit weitergehende Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wie die Schaffung von Schulstraßen und Schulzonen umgesetzt werden können, bedarf es unter anderem hinsichtlich der Kommunikation mit den Schulgemeinschaften, zur Bedarfsabfrage, den konkreten Planungen und der Klärung der vorhandenen Ressourcen zur Betreuung einer engen Abstimmung des SGA mit dem Schulamt sowie der Schulaufsicht. Ohne eine enge Zusammenarbeit der verantwortlichen Abteilungen und der Wahrnehmung der jeweiligen Ressortverantwortung aller Beteiligten können dringend notwendige Verbesserungen bei der Schulwegesicherheit nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit erfolgen.
Das Verfahren und die Verantwortlichkeiten dazu sollen in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten werden. Ein Entwurf dieser Vereinbarung liegt bereits seit März vor, zu einem Abschluss ist es jedoch bisher nicht gekommen.
Laut Bericht des Bezirksamts in der gemeinsamen Ausschusssitzung für Schule und Verkehr und Ordnung sei die Frage der Erstellung von Schulwegeplänen noch offen, da diese Aufgabe nunmehr zur gesetzlichen Pflichttaufgabe wurde und die bisherigen Fördermöglichkeiten daher weggefallen seien. Es sei unklar, wer diese Aufgaben übernehmen solle. Dem Bezirk stünden jedoch aktuell keine Ressourcen zur Verfügung. Das Bezirksamt soll sich daher zeitnah um die Klärung dieser offenen Frage bemühen und bei den entsprechenden Senatsverwaltungen für die Schaffung der benötigten Kapazitäten einsetzen. Sollte dies nicht möglich sein, könnte das Bezirksamt diese Frage ggf. zunächst ausklammern, um hinsichtlich der anderen Aufgaben schnell voranzukommen.
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Schule 13.12.2022 Zustimmung VerkehrOrd 13.12.2022 Zustimmung Verwalt 07.02.2023 Nichtbefassung
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 31.01.2023 die vom Straßen- und Grünflächenamt vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen SGA und Schulamt, zur Umsetzung von Maßnahmen zur Schulwegsicherheit zu unterzeichnen. In der Vereinbarung sollen diesbezüglich das Verfahren und die Verantwortlichkeiten der ämterübergreifenden Kooperation festgehalten werden. |
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