Drucksache - DS/0575/VI  

 
 
Betreff: Vergesellschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg: Wohnungen im Eigentum von vergesellschaftungsreifen Wohnungsunternehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:1. Haberer, Maria
2. Dabisch, Vito
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management Vorberatung
07.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beratung ff
09.02.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
07.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Vergesellschaftung  
VzK_Vergesellschaftung  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

Um eine erfolgreiche Umsetzung des Volksentscheids “Deutsche Wohnen und Co enteignen” zu befördern, fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt auf, zu prüfen, 1) wem, 2) unter welchen Bedingungen, 3) welche Informationen über die Eigentümer*innen der Wohnungen mitgeteilt werden könnten, die im Bezirk von einem Vergesellschaftungsgesetz, wie vom Volksentscheid vorgesehen, betroffen wären. Dabei handelt es sich um Informationen zu Wohnungen im Eigentum von renditeorientierten Unternehmen mit einem Bestand von über 3.000 Wohnungen.

 

Begründung:

Mit diesem Antrag bekräftigt die Bezirksverordnetenversammlung das Ziel, „den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden.“ (DS/0007/VI)  

Seit März 2021 arbeitet die Expert*innenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ an der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände renditeorientierter Unternehmen möglich ist. Die Auswirkungen eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes kann allerdings durch die Kommission aktuell nicht umfänglich eingeschätzt werden, weil der Kommission die entsprechende Datengrundlage nicht zu Verfügung steht. Das wird (teilweise) durch das Fehlen eines „öffentlichen berechtigten Interesses“ begründet.  

Am 21. September 2020 haben 74 % der Friedrichshain-Kreuzberger*innen für die Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ gestimmt. Wir als Bezirksverordnetenversammlung nehmen dieses Votum ernst und sehen uns verpflichtet, alle möglichen Wege zu prüfen, wie die Kommission ihrem Arbeitsauftrag nachgehen kann, damit „innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen [erarbeitet werden], der dann eine Entscheidung darüber trifft“ (Koalitionsvertrag, S. 24). 

 

 

BVV 25.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (federführend)

 

 

VerwaltFM 08.02.2023

StadtWohn 09.02.2023

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Um eine erfolgreiche Umsetzung des Volksentscheids “Deutsche Wohnen und Co enteignen” zu befördern, fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt auf, zu prüfen, 1) wem, 2) unter welchen Bedingungen, 3) welche Informationen über die Eigentümer*innen der Wohnungen mitgeteilt werden könnten, die im Bezirk von einem Vergesellschaftungsgesetz, wie vom Volksentscheid vorgesehen, betroffen wären. Dabei handelt es sich um Informationen zu Wohnungen im Eigentum von renditeorientierten Unternehmen mit einem Bestand von über 3.000 Wohnungen.

 

Die entsprechenden Informationen sind der Kommission zu übermitteln.

 

 

BVV 30.08.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

 

 

StadtWohn 07.09.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 18.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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