Tagesordnung - Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung
Datum: Do, 13.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung des Protokolls vom 21.09.2022      
Ö 3     Verkehr      
Ö 3.1     Pläne zu einem Markt auf der Eisenbahnstraße (Bericht BA)      
Ö 3.2     Festeliste      
Ö 4     Ordnungsamt      
Ö 5     Förderprogramm ‚Klimaschutz durch Radverkehr‘ für Xhain sofort nutzen – Einreichungsfrist 30.04.2022 für finanzschwache Kommunen beachten  
Enthält Anlagen
DS/0100/VI  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit einem modellhaften Projekt auf das Förderprogramm zu bewerben. Das Projekt muss das Radfahren in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr sicherer und attraktiver machen.

 

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

 

Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.

 

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

r Anträge, die auf der Grundlage und nach Maßgabe des Förderaufrufs vom 01. September 2021 zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Förderung von bis zu 100 Prozent beantragen. Dies setzt jeweils eine Skizzeneinreichung bis 30. April 2022 voraus.

 

Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

 

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024

 

Einreichungsfristen:

01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021

01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2021

01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022

01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022

01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023

01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023

01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

 

Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

 

Begründung:

Angesichts der umzusetzenden Mobilitätswende im Zeichen der sehr begrenzten Haushaltsmittel muss jede Möglichkeit genutzt werden, Fördermittel für den Bezirk einzuwerben.

 

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit einem modellhaften Projekt auf das Förderprogramm zu bewerben. Das Projekt muss das Radfahren in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr sicherer und attraktiver machen.

 

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

 

Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.

 

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

r Anträge, die auf der Grundlage und nach Maßgabe des Förderaufrufs vom 01. September 2021 zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Förderung von bis zu 100 Prozent beantragen. Dies setzt jeweils eine Skizzeneinreichung bis 30. April 2022 voraus.

 

Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

 

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024

 

Einreichungsfristen:

01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021

01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2021

01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022

01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022

01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023

01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023

01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

 

Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

 

 

BVV 28.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung

 

 

VerkehrOrd 13.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 19.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    30.03.2022 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.29 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    28.09.2022 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 15.8 - überwiesen
   
   
    19.10.2022 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 15.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6     Kampf dem E-Roller Müll auf Fußwegen  
Enthält Anlagen
DS/0104/VI  
Ö 7     Bäume nicht für Verkehrsplanungen fällen  
Enthält Anlagen
DS/0250/VI  
Ö 8     Einrichtung einer Fußgänger*innenzone am Görlitzer Ufer  
Enthält Anlagen
DS/0258/VI  
Ö 9     Vorgehen zur Umsetzung flächendeckender Verkehrsberuhigung und Umgang mit der Beschlusslage sog. Kiezblocks  
Enthält Anlagen
DS/0299/VI  
Ö 10     Sichtbarkeit der LGBTIQ-Community im öffentlichen Raum verbessern  
Enthält Anlagen
DS/0305/VI  
Ö 11     Sitzbänke am Mehringdamm nach der Sanierung wieder installieren
Enthält Anlagen
DS/0314/VI  
Ö 12     Entsiegelung des Platzes im Elise-Tilse-Park an der Möckernstraße / Hallesches Ufer  
Enthält Anlagen
DS/0316/VI  
Ö 13     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 14     Verschiedenes      
               
 
 

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