Drucksache - 0382/6  

 
 
Betreff: Rennstrecke Kurfürstendamm – Illegale Straßenrennen, Profilierungsfahrten und Hochzeitskorsos
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Kohler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
weitere Große Anfrage
Beantwortung Große Anfrage

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

  1. „Wie beurteilt das Bezirksamt den Erfolg der Umsetzung der unter den Drucksachen 1706/5, 1673/5, 1651/5, und 1654/5 von der BVV geforderten bzw. vom Bezirksamt selbst sowie in einer Stellungnahme des Senats von diesem angekündigten Maßnahmen zur Reduzierung des Raserphänomens auf dem Kurfürstendamm? Bitte nach Möglichkeit erneut eine Stellungnahme des Senats einholen“

 

Im Rahmen von BVV-Anfragen nehmen die Senatsverwaltung in der Regel nicht Stellung. Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist bekanntlich der Senat bzw. die Polizei zuständig. Am Lehniner Platz wurde jüngst ein stationärer Blitzer genehmigt und von der Berliner Polizei aufgestellt. Darüber hinaus prüft der Senat zurzeit die Errichtung von „Akustik-Blitzern“ und steht dazu auch im Austausch mit dem Bezirksamt.

Durch eine anstehende Tunnelsanierungsmaßnahme kann geprüft werden, inwiefern im Rahmen der Baumaßnahme und spätestens im Rahmen einer anschließenden Wiederherstellung wesentliche Umgestaltungen des Kurfürstendamms vorgenommen werden können.

 

 

  1. „Inwieweit ist das Ordnungsamt in die Bekämpfung des Problems eingebunden, insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass die meisten Wagen im Zuge der illegalen Rennen, Profilierungsfahrten und Hochzeitskorsos einen erheblichen Lärm verursachen, nicht nur beim Beschleunigen, sondern auch durch sogenanntes Aufheulen der Motoren an Ampeln? Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden aufgrund von Lärmbelästigung und anderen Vergehen im Zusammenhang mit Autorennen, Profilierungsfahrten und Hochzeitskorsos bearbeitet und mit welchem Ergebnis (wurden die verhängten Strafgelder ganz oder teilweise eingetrieben)?“

 

Das Ordnungsamt ist in der Regel in die in der Fragestellung benannten Sachverhalte nicht eingebunden, da sie im Zusammenhang mit dem Fließverkehr stehen (s. a. § 30 Abs. 1 StVO).

 

Die bezirkliche Zuständigkeit erstreckt sich lediglich auf die Verfolgung von verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, sowie durch den fließenden Verkehr auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen und deren Ahndung durch Verwarnungen. (§ 1 Nr. 1 lit c ZustVO-OWiG).

 

Maßnahmen gegen das sogenannte Autoposing werden daher durch die Polizei getroffen und ggf. durch deren Bußgeldstelle für verkehrliche Ordnungswidrigkeiten oder bei Vorliegen von Straftatbeständen durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet.

 

  1. „Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zur Bekämpfung aller drei Phänomene sogenannte Schwerpunkteinsätze zu organisieren und welche Behörden (Bezirks- und Landes-, ggf. auch Bundesebene) könnten oder sollten daran beteiligt sein?“

 

Zur Bekämpfung dieser Phänomene stehen dem Bezirk keine Möglichkeiten offen. Laut einer schriftlichen Anfrage (19/14053) des Abgeordnetenhaus Berlin, finden jedoch derzeit Vorbereitungen statt, um im ersten Halbjahr 2023 testweise Lärmblitzer zu installieren, die in Frankreich zum Einsatz kommen. Diese Testphase soll eine Einsatzmöglichkeit für Berlin eruieren. Ordnungswidrigkeitsverfahren sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 
 

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