Drucksache - 0381/6  

 
 
Betreff: Umsetzung der Wohngeld-Plus Novelle und des Heizkostenzuschuss II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Hüneke/Kraus 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung Große Anfrage

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Hat das Bezirksamt aufgrund der gesetzlichen Novellierungen zum Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss II bereits entsprechende Antragsformulare zum Wohngeld und zur Beantragung eines Heizkostenzuschusses erarbeitet, so dass diese zeitnah auch online eingestellt werden und digital abrufbar sind?

 

Die Formularbereitstellung und Erarbeitung obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Diese hat schon geänderte Formulare erarbeitet und stellt sie zeitnah zur Verfü-gung. Jedoch sind die Änderungen bei den Formularen marginal, so dass unbedenklich die

alten Formulare benutzt werden können.

 

Der Heizkostenzuschuss muss von Wohngeldempfängern nicht gesondert beantragt werden. Zuschüsse und Energiekomponenten sind direkt im monatlichen Wohngeldbetrag eingearbeitet.

 

Im Fachbereich BaföG wird der Heizkostenzuschuss II, genau wie der Heizkostenzuschuss I, ohne eine Antragstellung ge-währt. Der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen geleistet (§ 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz- HeizkZu-schG). Die berechtigten Auszubildenden werden über ein Mo-dul des BAföG-Fachverfahrens „BAFSYS2“ ermittelt und ebenso werden die Auszahlungslisten erstellt.

 

  1. Wird das Bezirksamt adressatengerechte Informationen sowie einen WohngeldPlus-Rechner im Internet zum erweiterten Wohngeldanspruch und aktuelle Hinweise zum Heizkostenzuschuss für den anspruchsberechtigten Personenkreis bereitstellen?

 

Das Bundesministerium stellt einen vorläufigen Wohngeldrechner und Informationen bereit:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

 

Das Wohnungsamt wird seine Informationen und Verweise per Link laufend erneuern.

 

  1. Hat das Bezirksamt in Anbetracht des erhöhten Antragsaufkommens sowie einer aufwändigen Antragsbearbeitung seinen Personalbestand für das Wohnungsamt bereits erhöht und seine Verfahrensabläufe optimiert? Wie sieht der Zeitplan aus?

 

Bezüglich der Umsetzung der Wohngeld-Plus-Novelle hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf das Stellenbesetzungsverfahren veröffentlicht und mehrere Stellen für Wohngeldsachbearbeitende ab dem 01.01.2023 ausgeschrieben.

 

Durch ein engmaschiges Verfahren soll die Stellenbesetzung schnellstmöglich vorgenommen und Mitarbeitende eingestellt werden. Ab Januar 2023 werden voraussichtlich drei Mitarbei-tende bereits für die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens im Bezirk tätig sein. Drei weitere Mitarbeitende sind bereits von anderen Behörden abgeordnet.

 

Der Anspruch des Bezirksamtes ist es, Verfahrensabläufe während des Prozesses regelmäßig zu reflektieren, entsprechend anzupassen und zu optimieren, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.

 

Der Zeitlauf durch die sehr späte Entscheidung vom Bundestag und Bundesrat ist allerdings sehr anspruchsvoll und wird voll auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 
 

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