Drucksache - 0381/6
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Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Die Formularbereitstellung und Erarbeitung obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Diese hat schon geänderte Formulare erarbeitet und stellt sie zeitnah zur Verfü-gung. Jedoch sind die Änderungen bei den Formularen marginal, so dass unbedenklich die alten Formulare benutzt werden können.
Der Heizkostenzuschuss muss von Wohngeldempfängern nicht gesondert beantragt werden. Zuschüsse und Energiekomponenten sind direkt im monatlichen Wohngeldbetrag eingearbeitet.
Im Fachbereich BaföG wird der Heizkostenzuschuss II, genau wie der Heizkostenzuschuss I, ohne eine Antragstellung ge-währt. Der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen geleistet (§ 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz- HeizkZu-schG). Die berechtigten Auszubildenden werden über ein Mo-dul des BAföG-Fachverfahrens „BAFSYS2“ ermittelt und ebenso werden die Auszahlungslisten erstellt.
Das Bundesministerium stellt einen vorläufigen Wohngeldrechner und Informationen bereit: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Das Wohnungsamt wird seine Informationen und Verweise per Link laufend erneuern.
Bezüglich der Umsetzung der Wohngeld-Plus-Novelle hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf das Stellenbesetzungsverfahren veröffentlicht und mehrere Stellen für Wohngeldsachbearbeitende ab dem 01.01.2023 ausgeschrieben.
Durch ein engmaschiges Verfahren soll die Stellenbesetzung schnellstmöglich vorgenommen und Mitarbeitende eingestellt werden. Ab Januar 2023 werden voraussichtlich drei Mitarbei-tende bereits für die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens im Bezirk tätig sein. Drei weitere Mitarbeitende sind bereits von anderen Behörden abgeordnet.
Der Anspruch des Bezirksamtes ist es, Verfahrensabläufe während des Prozesses regelmäßig zu reflektieren, entsprechend anzupassen und zu optimieren, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.
Der Zeitlauf durch die sehr späte Entscheidung vom Bundestag und Bundesrat ist allerdings sehr anspruchsvoll und wird voll auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
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