Drucksache - 0375/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Streichung der Rücklagen der Schuletats zurückzunehmen und somit §7 (6) Schulgesetz einzuhalten. Die Rücklagen sollen wie auch bisher gehandhabt für weitere, dringend benötigte Sachausgaben über das Jahresende hinaus den Schulen in Charlottenberg-Wilmersdorf zur Verfügung stehen.
Begründung: Die Bildung von Rücklagen durch Schulen ist nach §7 (6) des Berliner Schulgesetzes ausdrücklich möglich, um Maßnahmen und Investitionen zu finanzieren, die den Umfang der jährlich zugewiesenen Mittel übersteigen. Haushaltssanierungen – weder im Bezirk noch auf Landesebene – dürfen nicht zu Lasten der Schulen und damit der Schüler:innen geschehen. Die Coronapandemie aber auch der starke Zuwachs an geflüchteten Schüler:innen in den letzten Jahren sowie der generell schlechte bauliche Zustand stellt Schulen vor große Herausforderungen. Hinzu kommt ein extrem kurzes Haushaltsjahr 2022/23. Eine vorzeitige Streichung der Rücklagen würde die Schulen unnötig unter Druck setzen und die ohnehin schwierige Situation für Schüler:innen und Lehrer:innen unnötig verschärfen. Die Rückführung der Mittel in den kommenden Bezirkshaushalt ist abzulehnen. Die Mittel gehören den Schulen und dienen nicht der Sanierung klammer Haushalte! |
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