Drucksache - 0373/6  

 
 
Betreff: Arbeit am Bebauungsplan für SIGNA am Ku’damm sofort einstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEAusschuss für Stadtentwicklung
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/DeißlerGusy, Ansgar
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
19.01.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
12.07.2023 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
30.08.2023 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.09.2023 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.09.2023 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.10.2023 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2023 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Arbeiten am vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-81 (Karstadt Ku’damm) mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.

Zentrale Eckpunkte für die Neuauflage eines B-Plans sollen sein:

  1. Keine Überschreitung der Vereinbarungen aus dem „Letter of Intent“, wonach höchstens 2 Hochpunkte bis 60 Meter Höhe errichtet werden können, damit die städtebauliche Höhendominante am Breitscheidplatz erhalten bleibt. Das Hochhauskonzept City West soll umfassend berücksichtigt werden.
  2. Festsetzung eines relevanten Anteils der Bruttogeschossfläche für gemeinwohlorientierte Nutzungen.
  3. Perspektivisch sollen Vorbereitungen für eine teilnahmebezogene, soziale und ökologische Neuplanung des Standorts getroffen werden – unter Einbeziehung der Beschäftigten und ver.di und unter Erhalt aller Beschäftigungsverhältnisse.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2023 zu berichten.

 


 

 
 

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