Drucksache - 0359/6  

 
 
Betreff: Keine weiteren Einschränkungen bei Dienstleistungen für Bürger:innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bürgerdienste Beratung
12.01.2023 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Beitritt: FDP-Fraktion

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste

Empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine Einschränkungen in den Bürgerämtern des Bezirks durch Abzug von Mitarbeitenden für andere wichtige Aufgaben (wie zum Beispiel für Wahlen oder Abstimmungen) vorzunehmen.

Notwendiges Personal ist aus anderen Bereichen des Bezirksamts zu holen oder nach Gesprächen mit den zuständigen Stellen z. B. durch Personaldienstleister und befristete Einstellungen zu beziehen.

Der BVV ist bis zum 28.02.2023 zu berichten

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 12. Februar 2023 keine weiteren Einschränkungen in den Bürgerämtern des Bezirks durch Abzug von Mitarbeitenden zur Unterstützung der Wahlen vorzunehmen.

Notwendiges Personal ist aus anderen Bereichen des Bezirksamts zu holen oder nach Gesprächen mit den zuständigen Stellen entweder von der Landesebene oder durch Personaldienstleister und befristete Einstellungen zu beziehen.

Der BVV ist bis zum 31.01.2023 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Wahlamt ist derzeit nicht mit genügend dauerhaftem Personal zur Durchführung einer Wahl ausgestattet, da es sich um eine temporäre Aufgabe handelt. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit muss das dauerhafte Personal für die Zeiten außerhalb von Wahlen mit anderen Aufgaben des Bürgeramtes betraut werden.

 

Zudem verfügen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Fachkenntnisse und sind mit den IT-Fachverfahren vertraut. In Schlüsselpositionen ist dieses Fachwissen zwingend notwendig und kann nur durch Beschäftigte abgedeckt werden, die Kenntnisse in melderechtlichen Fachverfahren haben. Weitere Einschränkungen in den Bürgerämtern werden dabei vermieden.

 

Weiteres Personal zur Vorbereitung der Wahl wird extern eingestellt oder intern im Haus ins Wahlamt abgeordnet. Im Zuge der Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission Wahlen wird ein dauerhaft wirkendes Modell angestrebt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch  Arne Herz

Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadtrat

 
 

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