Drucksache - 0347/6
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie der verursachte Durchgangsverkehr durch die Düsseldorfer Straße vom Hohenzollerndamm in Richtung Uhlandstraße unterbunden werden kann, beispielsweise durch Einrichtung einer Einbahnstraße von der Uhlandstraße in Richtung Hohenzollerndamm.
Der BVV ist bis zum 30.04.2023 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit: Der Vorschlag der Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hohenzollerndamm zur Vermeidung von Durchgangsverkehr von Hohenzollerndamm in Richtung Uhlandstraße wird durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung der Polizeidirektion 2 und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wohlwollend geprüft. Um übergebührliche Umwegfahrten zu vermeiden wird begutachtet, ob die Einbahnstraßenregelung erst hinter den Zufahrten zu einem Parkplatz und einer Garage angeordnet werden sollte. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang auch die Prüfung erfolgen, ob die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung erfolgen kann. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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