Auszug - Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0409/6 Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Sempf/Kaufmann/Spielberg/Kempf/Weise/ChenStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BV Chen erklärt, dass es beim vorliegenden Antrag um möblierte Wohnungen gehe, die befristet auf dem Berliner Wohnungsmarkt angeboten würden. Aktuelle Wohnungsmarktberichte hätten gezeigt, dass möblierte Wohnungen ein großes Problem darstellten. So seien 2022 mehr möblierte Wohnungen als Mietwohnungen angeboten worden. Insbesondere in Innenstadtbezirken trage diese Problematik erheblich zur Verknappung des Wohnraums bei. Mit dem Antrag solle das Bezirksamt dazu aufgefordert werden, zu prüfen, inwieweit blierte Wohnungen in Milieuschutzgebieten unzulässig seien.

BV Kaufmann ergänzt, dass bereits eine Prüfung stattgefunden habe, aus der hervorgegangen sei, dass eine Versagung grundsätzlich möglich sei. Er fragt deshalb das Bezirksamt, ob bereits Handlungsableitungen aus dem Rechtsgutachten abgeleitet worden seien.

BzStR Brzezinski bestätigt, dass bereits ein Rechtsgutachten erstellt worden sei, dieses habe sich jedoch grundsätzlich auf das Thema Wohnen auf Zeit bezogen und sei nicht nur auf Milieuschutzgebiete begrenzt gewesen. Ergebnis der Untersuchung sei gewesen, dass ein Vorgehen dagegen in der Regel nur in Milieuschutzgebieten möglich sei. In der vergangenen Woche habe es eine ämterübergreifende Runde gegeben, in denen das Vorgehen anhand zweier größerer Präzedenzfälle durchgesprochen worden sei. In zumindest einem der beiden Fälle sei zu erwarten, dass rechtlich gegen das Vorgehen des Bezirks vorgegangen werde, was eine gerichtliche Klärung zur Folge hätte. Dies sei jedoch im Sinne des Bezirks. Er sehe in dem Antrag eine gute Möglichkeit, den Sachverhalt in Form einer VzK schriftlich darzulegen. Er bietet an, den Ausschussmitgliedern das erwähnte Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen, es sei jedoch wichtig, dass es nicht veröffentlicht werde, da mögliche Umgehungsmaßnahmen Teil der Prüfung gewesen seien.

BV Chen fragt, ob das Bezirksamt grob einschätzen könne, wie viele möblierte Wohnungen der insgesamt 4.000 im Bezirk in Milieuschutzgebieten gen.

BzStR Brzezinski sagt, dass die Antwort dazu nachgereicht werde.

BV Kaufmann befürwortet den Vorschlag von BzStR Brzezinski und fragt, ob das Bezirksamt seine Position zu Milieuschutzgebieten geändert habe.

BV Hartmann begrüße die Ausführungen von BzStR Brzezinski.

BzStR Brzezinski entgegnet, das Bezirksamt habe sich bisher nicht zu Milieuschutzgebieten positioniert.

BV Kaufmann fragt, ob das Bezirksamt nun Bemühungen anstelle, neue Gebiete, die bisher noch keine Sozialen Erhaltungsgebiete seien, zu prüfen.

BzStR Brzezinski antwortet, dass infolge des Grobscreening in einigen Gebieten Potential zum Erlass von Erhaltungsverordnungen erkannt worden sei. Diese Gebiete seien nun nach und nach abgearbeitet worden, nur eines stehe noch aus. Da es keine weiteren Gebiete gebe, die gemäß des Grobscreenings infrage kämen, gebe es an dieser Stelle aktuell keine weiteren Untersuchungen.

BV Gusy sagt, dass das Berichtsdatum auf den 31.07.2024 gelegt werde.

Abstimmung: Ja: 12, nein: 0, Enthaltung: 3

Antrag angenommen

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 dagegen:   0       Enthaltung: 3

 
 

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