Drucksache - 0409/6
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Die Bezirksveordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen.
______________________________ Judith Stückler |
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