Auszug - Neutrale Beflaggung an Gebäuden des Bezirksamtes  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und IT
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Liegenschaften und IT Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 22.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0594/6 Neutrale Beflaggung an Gebäuden des Bezirksamtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Kohler/Dr. Seyfert 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BV Kohler begründet den Antrag damit, dass aktuell vor dem Rathaus die Israel-Flagge, die Ukraine-Flagge und eine Flagge für Selbstbestimmtes Leben hingen, nicht aber die Deutschland-Flagge, Flagge des Bezirks und Flagge Berlins. Seiner Ansicht nach seien die Fahnenmasten vor den Liegenschaften des Bezirks nicht der richtige Ort für Statements politischer Natur, zudem würden die hoheitlichen Symbole dadurch verdrängt.

 

BzStR Brzezinski verweist auf die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin, in der die nicht-hoheitliche Beflaggung aus besonderen Anlässen geregelt sei. Die Senatsverwaltung für Inneres regele bei aktuellen Anlässen die Beflaggung an sich und die Dauer dieser Beflaggung. Die Beflaggung vor dem Rathaus entspreche diesen Vorgaben. Die andere Flagge werde traditionell um den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen herum für eine Woche gehisst. Es gebe noch einen vierten Fahnenmast vor dem Rathaus, dieser sei jedoch kaputt.

 

Herr Gerlach ergänzt, dass der leere Flaggenmast immer wieder zerstört werde und deshalb nicht bestückt sei.

 

BV Heyne verweist auf die von BzStR Brzezinski genannte Flaggenverordnung und ergänzt, dass das, was darin nicht geregelt sei in dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude stehe. Das Bezirksamt werde demnach lediglich zur Beflaggung beauftragt, der Adressat für den Antrag der AfD-Fraktion müsse der Bundestag oder das Abgeordnetenhaus sein.

 

BV Juckel fragt, ob der Ermessensspielraum des Bezirks gering oder sogar gar nicht vorhanden sei.

 

BzStR Brzezinski erklärt, dass der Bezirk so beflaggen müsse, wie es die Senatsverwaltung für Inneres bzw. die Beflaggungsverordnung vorgebe. Beispielhaft erwähnt er aber auch, dass das Bezirksamt bereits vor der Anordnung der Senatsverwaltung für Inneres die Israelflagge hissen lassen habe.

 

BV Juckel erzählt, dass an einem Mast bereits eine Herthaflagge gehangen habe.

 

BV Nebel weist darauf hin, dass die Regenbogenflagge, die in dem Antrag genannt worden sei weltweit für Akzeptanz und Toleranz stehe. Er fragt, ob die AfD-Fraktion sich in die Reihe der Länder einreihen wolle, in denen die Flagge verboten ist. Zudem wolle er wissen, wieso die AfD-Fraktion beim Aufzählen der Flaggen, die ihrer Meinung nach anstelle der aktuell gehisst sein sollten, nicht die Flagge der EU aufgezählt habe.

 

BV Kohler erwidert, dass die Verordnung nur die Erlaubnis und nicht die zwangsläufige Pflicht zu einer bestimmten Beflaggung darstelle. Er weist darauf hin, dass er grundsätzlich nichts gegen den Regenbogen als Symbol habe, die Regenbogenflagge jedoch häufig für politische Botschaften verwendet werde. Die Flagge der EU aufzunehmen, sei denkbar.

 

BV Bodensiek ergänzt, dass das Bezirksamt bei lokalen Anlässen selbst über eine Sonderbeflaggung entscheiden dürfe.

 

Abstimmung: Ja: 1, nein: 10, Enthaltung: 0

 

Antrag wurde abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: Abgelehnt

 

dafür: 1 dagegen:  10        Enthaltung: 0

 
 

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