Drucksache - 0594/6
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass vor, an und in sämtlichen Gebäuden, die entweder zum Bezirksamt gehören oder ihm direkt oder indirekt unterstehen, ausschließlich und dauerhaft eine Beflaggung in 1.) der Bundesflagge, 2.) der Landesflagge und 3.) der Bezirksflagge erfolgt. Eine Beflaggung mit Regenbogen-, Transgender- oder ausländischen Flaggen unterbleibt. Einzige Ausnahme bildet eine mögliche Beflaggung in ausländischen Flaggen bei Besuchen
Der BVV ist bis zum 31.12.2023 zu berichten.
In den letzten Jahren konnte der Bürger den Eindruck gewinnen, dass der Staat zunehmend seine Dies untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und stellt somit eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist das Bezirksamt angehalten, sich im Wesentlichen auf die hoheitliche Beflaggung zu beschränken. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |