Auszug - Treuhänder-Modell im Bezirk
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BV Chen begründet den Antrag.
BzStR Herz verdeutlicht, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keinen Teil des Pilotprojektes darstellt. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg sowie Mitte testen das Projekt aktuell aus.
Frau Ortmann (Leiterin der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung) informiert, dass sie sich mit den Bezirken Tempelhof-Schöneberg sowie Mitte zu dieser Thematik ausgetauscht hat. Sie betont, dass die bezirkliche Wohnungsaufsicht der Abteilung Stadtentwicklung, Listen mit leerstehenden Objekten erstellt hat. Des Weiteren ist zu beachten, dass das Treuhänder-Modell erst zum tragen kommt, wenn die Zwangsmittel ausgeschöpft wurden. Die Zwangsmittel starten bei 5.000 € und werden dann sukzessive verdoppelt gegebenenfalls bis zu 50.000 €. Im Nachgang kommt es zu Widersprüchen und Klagen, erst zum Schluss kommt das Treuhänder-Modell überhaupt zur Anwendung.
BV Häntsch ist der Auffassung, dass die Verwaltung das Verfahren vollumfänglich verstanden hat und umsetzt, wenn dies zur Anwendung kommt.
BV Dr. Buß findet die Darlegung der momentanen Situation und der jeweiligen Arbeitsschritte von Frau Ortmann gut, denn diese Darlegung der Fakten, passt zum gestellten Antrag.
BV Juckel kann sich erinnern, dass BzStR Herz im Jahr 2018 skeptisch gegenüber der Novellierung gewesen ist. Allerdings findet sie es charmant über den Antrag zu sprechen. Nichtdestotrotz schlägt sie vor, den Text des Antrages zu verändern: „Das Bezirksamt wird gebeten zu berichten, wenn…“.
BzStR Herz merkt an, dass die Kompetenzen in den jeweiligen Rechtsgebieten liegen. In unserer Abteilung ist es das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Das Treuhänder-Modell ist eine Deklarierung von Zwangsmitteln.
Frau Ortmann berichtet, dass die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung aktuell über andere Instrumente der Anwendung nachdenkt. Eine der Ideen ist, dass Zwangsgelder in das Grundbuch eingetragen werden, anschließend eine Zwangsversteigerung des Objekts stattfindet und neue Eigentümer*innen das Objekt auf den Wohnungsmarkt bringen.
BV Häntsch betont, dass Treuhänder-Modell steht am Ende eines gesamten Verwaltungsverfahrens. Aus den genannten Gründen, hält er den Antrag für nutzlos.
BV Juckel erkundigt sich, ob dem Bezirksamt aktuell ein Fall bekannt ist, wo das Modell zur Anwendung kommt.
BzStR Herz und Frau Ortmann klären auf, dass aktuell kein Fall vorliegt.
BV Juckel schlägt vor, dass die Verwaltung regelmäßig prüft und im Ausschuss berichtet, sofern es Erkenntnisse gibt.
BV Kadow schließt sich der Auffassung von BV Häntsch an und denkt, dass die Verwaltung genau weiß, was sie tut. Er war der Meinung, dass die Eintragung in das Grundbuch automatisch geschieht.
Frau Ortmann sagt, dass die Bezirkskasse automatische Mahnungen versendet. Das Finanzamt vollstreckt diese Mahnungen im nächsten Schritt. Eine automatische Eintragung in das Grundbuch geschieht leider nicht.
BV Sarić hält an dem Antrag fest.
BV Heyne findet, dass aktuell eine Phantomdebatte geführt wird. Im gesamten Land Berlin hat es lediglich einen Fall gegeben. Der Antrag ist nicht zielführend.
BV Hartmann findet die Idee von BV Juckel, den Antrag zu ändern gut. So hat dieser Antrag wenigstens Sinn.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Antrag zurück.
BzStR Herz wird, wenn die Voraussetzungen eines Treuhänder-Modells im Bezirk vorliegen, im Ausschuss für Bürgerdienste berichten.
BV Häntsch bittet, die Debatte zu beenden, da der Antrag bereits zurückgezogen wurde.
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